Wenn die Heimpflegekosten die eigenen Einkünfte übersteigen, springt der Sozialhilfeträger ein, der sich die Kosten aber regelmäßig von den Kindern als Unterhalt zurückholen will.
Kürzlich hat der BGH entschieden, dass Fahrtkosten, die für Besuche im Heim aufgewandt werden, abzugsfähig sind. Kosten von monatlich rd. 127 Euro wurden als angemessen gebilligt.
Wichtig: Auch wer weiß, dass er auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, muss von Kosten verursachenden Besuchen nicht absehen.