Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB ist.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Unterjährige Zahlungsweise bei Lebensversicherungsverträgen
2013/03/27

Thorsten Sager
4.50
•
20 Bewertungen

Kanzlei Thorsten Sager
3.00
•
1 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verkehrsverstoßvor 8 Jahren
-
2Fehlender Fahrzeugbrief beim Fahrzeugkauf ist erheblicher Mangelvor 8 Jahren
-
3Nutzungsausfall bei Totalschadenvor 8 Jahren
-
4Kein Anspruch auf Ersatz der vollständigen Sachverständigenkosten bei Mitverschuldenvor 13 Jahren