Ein häufiger Irrtum bei binationalen Erbfällen betrifft den Pflichtteilsanspruch – die sogenannte „legittima“ im italienischen Erbrecht.
Was ist der Pflichtteil also die sog. Legittima ?
Die legittima ist der Anteil des Vermögens, der gesetzlich bestimmten Familienmitgliedern wie dem Ehepartner und den Kindern zusteht und vom Erblasser nicht frei disponiert werden kann.
Sie dient dem Schutz der Familienrechte.
Wird die legittima nicht beachtet, können die Berechtigten das Testament anfechten und rechtliche Schritte einleiten, um ihren Anteil zu erhalten.
🇩🇪 Deutschland: Geldanspruch
Im deutschen Recht besteht der Pflichtteil ausschließlich als Geldanspruch. Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Immobilienanteil – sondern lediglich auf den Wert seines Anteils in Geld.
🇮🇹 Italien: Anspruch auf einen Immobilienanteil
Ganz anders in Italien: Hier hat ein pflichtteilsberechtigter Erbe einen echten Anteil am Nachlassvermögen, einschließlich Immobilien. Das bedeutet:
➡️ Der Erbe kann tatsächlich Miteigentümer einer Immobilie werden – auch gegen den Willen des testamentarischen Erben.
👥 Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
🇩🇪 Nach deutschem Recht:
Pflichtteilsberechtigt sind:
Ehepartner
Kinder (und ggf. Enkel)
Eltern des Erblassers (nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind)
🇮🇹 Nach italienischem Recht:
Legittimari sind:
Ehepartner
Kinder (und ggf. Enkel)
Eltern (nur bei kinderlosen Erblassern)
📌 Achtung: Die genaue Quote variiert je nach Anzahl der Erben und Familienkonstellation. In Italien ist das Recht der „legittima“ besonders streng geschützt.
🤝 Einvernehmliche Einigung möglich
Sowohl nach deutschem als auch nach italienischem Recht besteht die Möglichkeit, dass sich die Erben und Pflichtteilsberechtigten außergerichtlich einigen. In vielen Fällen wird ein Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung eines Geldbetrags vereinbart – das spart Zeit, Kosten und verhindert familiäre Konflikte.
➡️ Besonders bei Immobiliennachlässen ist es oft sinnvoll, die Erbengemeinschaft vertraglich zu regeln (z.B. mit einem sog. "accordo di rinuncia all'azione di riduzione"), um eine Zwangsteilung oder Versteigerung zu vermeiden.
📝 Wie macht man den Pflichtteil geltend?
🇩🇪 Deutschland:
Der Anspruch muss schriftlich gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt nur der Weg über das Zivilgericht.
🇮🇹 Italien:
Auch in Italien muss der Anspruch gerichtlich oder außergerichtlich eingefordert werden. Da er mit einem dinglichen Anspruch auf den Nachlass einhergeht, sind oft Teilungen, Bewertungen und sogar Zwangsverkäufe erforderlich, insbesondere bei Immobilien.
In Italien ist es gesetzlich vorgeschrieben, vor Einleitung einer gerichtliche Klage in erbrechtlichen Streitigkeiten ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Art Schlichtungsverfahren, das vor einem neutralen Mediator stattfindet und das Ziel hat, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Die obligatorische Mediation in Italien bietet eine hervorragende Möglichkeit, Erbstreitigkeiten schnell, effizient und kostengünstig zu lösen. Dieses außergerichtliche Verfahren findet vor einem neutralen Mediator statt und ermöglicht es den Parteien, in einem geschützten Rahmen – unterstützt durch ihre Anwälte – eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ein großer Vorteil: Die Mediation kann auch in einem notariellen Vergleich enden, der dieselbe rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil hat. Damit entfallen langwierige Gerichtsprozesse, hohe Verfahrenskosten und unnötiger Stress.
Gerade im Erbrecht zeigt die Mediation in Italien sehr gute Ergebnisse und wird von immer mehr Mandanten als moderne und wirkungsvolle Lösung geschätzt.
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