Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber ein flexibles Mittel zur Personalplanung. Sie ermöglicht es, Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit zu beschäftigen, ohne dass ein dauerhafter Kündigungsschutz greift. Doch nicht jede Befristung ist rechtlich wirksam. Fehler bei der Befristungsvereinbarung können dazu führen, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat. In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer Befristung und die rechtlichen Konsequenzen.
Gesetzliche Grundlagen der Befristung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Befristungen:
1. Die sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG)
- Zulässig bis zu einer Dauer von zwei Jahren
- Innerhalb dieser zwei Jahre höchstens dreimal verlängerbar
- Nur möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor kein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (sogenanntes Anschlussverbot)
2. Die Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
- Erlaubt, wenn ein objektiver Grund vorliegt, z. B.:
- Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters
- Projektarbeit oder vorübergehender Mehrbedarf
- Erprobung eines Arbeitnehmers
- Zeitlich nicht begrenzt, aber darf nicht willkürlich erfolgen
Wann ist eine Befristung unwirksam?
Eine Befristung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Die häufigsten Fehlerquellen sind:
1. Überschreitung der Höchstdauer einer sachgrundlosen Befristung
Wenn ein Arbeitsvertrag sachgrundlos befristet wurde und die Zwei-Jahres-Grenze überschritten wird, gilt die Befristung als unwirksam. Das Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
2. Unzulässige Verlängerungen
Bei sachgrundlosen Befristungen darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Wird der Vertrag ein viertes Mal verlängert oder wird die Verlängerung mit einer Änderung der Arbeitsbedingungen verknüpft (z. B. Lohnerhöhung, neue Tätigkeiten), gilt der gesamte Vertrag als unbefristet.
3. Unzulässige Befristung trotz vorheriger Beschäftigung beim Arbeitgeber
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Dies gilt auch dann, wenn zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen mehrere Jahre liegen.
4. Fehlender oder unzureichender Sachgrund
Bei einer Befristung mit Sachgrund muss der Arbeitgeber genau belegen können, warum die Befristung gerechtfertigt ist. Falls sich herausstellt, dass der angebliche Sachgrund nicht wirklich besteht oder nur vorgeschoben wurde, kann die Befristung unwirksam sein.
5. Schriftform nicht eingehalten
Ein mündlich abgeschlossener befristeter Arbeitsvertrag ist nichtig. Die Befristung muss zwingend schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Fehlt die Schriftform, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.
Rechtliche Folgen einer unwirksamen Befristung
Ist eine Befristung unwirksam, hat das erhebliche Folgen für den Arbeitgeber:
- Das Arbeitsverhältnis wird automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt.
- Eine Kündigung kann dann nur unter den regulären Kündigungsschutzvorschriften erfolgen, sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist.
- Der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine Entfristungsklage erheben, um feststellen zu lassen, dass sein Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht.
Fazit: Arbeitgeber sollten Befristungen sorgfältig prüfen
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in der Praxis weit verbreitet, doch sie müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Arbeitgeber sollten daher besonders auf die Einhaltung der Höchstdauer, die zulässige Anzahl von Verlängerungen und die Schriftform achten. Arbeitnehmer hingegen sollten ihre befristeten Verträge genau prüfen und bei Zweifeln rechtlichen Rat einholen.
Falls Sie Fragen zur Wirksamkeit einer Befristung haben oder eine Entfristungsklage in Betracht ziehen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.