Wenn Sie sich am Arbeitsplatz unwohl fühlen, schlecht behandelt werden oder sich anderen Problemen gegenübersehen, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und entsprechend zu handeln. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie Sie als Arbeitnehmer mit Unterstützung einer anwaltlichen Beratung Ihre Situation verbessern können.
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, kann es hilfreich sein, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen oder sich an Ihren Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden. Oft lassen sich Probleme bereits auf dieser Ebene klären.
Je nach Situation und Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsverhältnisses kann es bereits hier ratsam sein, sich anwaltlichen Rat zu suchen.
Sollten Sie im Rahmen dieses Schritts keine zufriedenstellende Lösung für sich finden können, ist es sinnvoll sich zu diesem Zeitpunkt anwaltliche Beratung zu suchen.
Kanzlei Gutes Recht - Wir helfen Ihnen weiter!
Abmahnung durch den Arbeitgeber: Ihr Recht auf Gegenwehr
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einem finalen Schritt wie einer Kündigung und weist auf ein vertragswidriges Verhalten hin. Sie sollten eine Abmahnung daher ernst nehmen und entsprechend reagieren.
Ihre Möglichkeiten bei einer Abmahnung:
- Entfernung aus der Personalakte verlangen.
- Widerspruch einlegen.
- Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber einreichen.
- Bei späterer Kündigung zur Abmahnung Stellung nehmen.
Wenn diese Schritte nicht erfolgreich sind, können Sie eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einreichen. Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie gegen die erteilte Abmahnung vorgehen können.
Kündigung: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Eine Kündigung kann das ersehnte Ende eines problematischen Arbeitsverhältnisses herbeiführen, birgt aber auch Risiken und rechtliche Herausforderungen.
Für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber gilt: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen – mündliche oder per E-Mail versandte Kündigungen sind unwirksam – und rechtssicher an den Empfänger zugestellt werden.
Bereits diese Voraussetzung stellt häufig einen Streitpunkt dar.
Für Arbeitnehmer besonders wichtig: Erhalten Sie durch Ihren Arbeitgeber eine Kündigung, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich gegen diese Kündigung zu wehren und eine Kündigungsschutzklage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Viele Kündigungen enthalten Fehler und können daher unwirksam sein. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Erfolgsaussichten bei einer solchen Klage gegen eine Kündigung zu prüfen oder aber Ihre eigene Kündigung rechtssicher zu gestalten.
Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile
Ein Aufhebungsvertrag bietet in der heutigen Arbeitswelt eine weit verbreitete Alternative zur Kündigung. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erfolgt, wird ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Ein solcher Vertrag kann insbesondere den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Höhe der Abfindung regeln und bietet Flexibilität.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags:
- Keine Kündigungsfristen: Das Arbeitsverhältnis kann schneller beendet werden.
- Verhandlungsspielraum: Arbeitnehmer können insbesondere oft eine höhere Abfindung aushandeln.
- Kein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht notwendig: Dies kann zeit- und nervenschonend sein.
Nachteile:
- Verzicht auf Kündigungsschutz: Sie verlieren den gesetzlichen Schutz vor einer Kündigung.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
- Drucksituation des Arbeitnehmers: Insbesondere, wenn der Entwurf des Aufhebungsvertrags seitens des Arbeitgebers kommt.
Eine sorgfältige Prüfung und Verhandlung des Aufhebungsvertrags vor dessen Unterzeichnung stellt sicher, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt und mögliche Nachteile minimiert werden.
Abfindung: Ihre Ansprüche
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, außer in bestimmten Fällen, wie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG.
Nichtsdestotrotz wird in den meisten Fällen über eine Abfindung verhandelt.
Bezüglich der Höhe einer möglichen Abfindung hat sich folgende Herangehensweise häufig als Konsens etabliert:
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Höhe des Bruttomonatsgehalts und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Eine häufig verwendete Faustformel ist folgende:
Abfindung = Bruttomonatsgehalt×0,5×Betriebszugehörigkeit (in Jahren)
Nicht immer führt diese Formel jedoch zu angemessenen Abfindungsbeträgen.
Unser Tipp: Lassen Sie jedes Abfindungsangebot prüfen. Ein Anwalt kann feststellen, ob die angebotene Abfindung fair ist oder, ob Sie eine höhere Summe verlangen können.
Arbeitszeugnis: Was steht Ihnen zu?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft wichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses wohlwollend zu formulieren. Hier kommt ein ganz eigenes, teils unbekanntes Vokabular zum Tragen, dass es für Arbeitnehmer schwierig macht, die tatsächliche Bewertung durch den Arbeitgeber herauszulesen. Es ist besonders wichtig, auf typische Formulierungen zu achten, die trotz positiver Worte negative Bewertungen enthalten können.
Grundsätzlich besteht seitens des Arbeitnehmers ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit „durchschnittlicher“ Bewertung. Um ein besser bewertetes Zeugnis zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass die eigene Tätigkeit über dem Durchschnitt lag. Dabei kann Ihnen ein Anwalt unterstützend und beratend zur Seite stehen.
Unser Service: Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren beruflichen Leistungen gerecht wird.
Fazit
Unzufriedenheit am Arbeitsplatz muss nicht hingenommen werden. Durch eine professionelle anwaltliche Beratung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und eine für Sie vorteilhafte Lösung finden, sei es durch eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder den erfolgreichen Umgang mit Abmahnungen und Arbeitszeugnissen.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Kanzlei Gutes Recht - Melden Sie sich gerne jederzeit für ein Erstberatungsgespräch.