In einer aktuellen Abmahnung von Rechtsanwalt Klaus Wildmoser geht die Fotoagentur Chromorange Photostock gegen die unlizenzierte Nutzung von Bildmaterial vor. Ein international bekannte Berufsfotograf , dessen Werke unter anderem in der ARD, im „Stern“ und in der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht wurden, ist der Urheber des streitgegenständlichen Bildes. Chromorange wurde von ihm ermächtigt, Urheberrechtsverstöße im eigenen Namen zu verfolgen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
✅ Vorab: Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits seit einigen Jahren. Sollten Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine erste kostenlose rechtliche Einschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail unter [email protected]. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bin ich bestens mit Urheberrechtsfällen vertraut und habe bereits mehrfach gegen Herrn Wildmoser sowie Herrn Tscherwitschke (Chromorange Photostock) vertreten.
Was liegt der Abmahnung durch Chromorange Photostock und Klaus Wildmoser zugrunde?
Ein Verein hat auf seiner Internetpräsenz ein Bild von Michael Bihlmayer ohne eine erforderliche Nutzungslizenz veröffentlicht. Zudem wurde die vorgeschriebene Urheberbenennung unterlassen. Das Bild war auf dem Server eines Vereins weiterhin abrufbar, wodurch die Rechtsverletzung fortgesetzt wurde.
Welche Urheberrechtsverletzungen werden geltend gemacht?
Durch die unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Bildmaterials liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Konkret handelt es sich um Verstöße gegen:
Das Vervielfältigungsrecht gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 16 UrhG,
Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 19a UrhG,
Das Recht auf Urheberbenennung gemäß § 13 UrhG.
Diese Verstöße können gemäß § 106 UrhG strafrechtliche Konsequenzen haben und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Welche Forderungen stellt Chromorange Photostock?
Im Namen von Chromorange fordert Rechtsanwalt Klaus Wildmoser von dem betroffenen Verein:
Die sofortige und dauerhafte Entfernung des Bildmaterials von der Webseite und dem Server.
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von zwei Wochen, um zukünftige Verstöße auszuschließen. Eine solche Erklärung beinhaltet eine Vertragsstrafe für den Fall erneuter Zuwiderhandlungen.
Eine detaillierte Auskunftserteilung über die Dauer und den Umfang der Bildnutzung, einschließlich Informationen zur Herkunft des Bildes, zur ersten und letzten Nutzung sowie zur Verbreitung in anderen Medien.
Die Zahlung von Schadensersatz, der sich nach der sogenannten Lizenzanalogie richtet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte nach der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM). Ein zusätzlicher 100 % Zuschlag wird für die unterlassene Urheberbenennung erhoben.
Die Erstattung der Anwaltskosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten. Der Gegenstandswert wird je nach Fall auf bis zu 6000 Euro angesetzt.
Die Begleichung der gesamten Forderung (Schadensersatz, Dokumentationskosten und Anwaltsgebühren) innerhalb von drei Wochen.
Warum Sie unbedingt einen Fachanwalt für Urheberrecht hinzuziehen sollten
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind oft komplex und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Betroffene sollten keinesfalls unüberlegt eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderten Beträge zahlen, ohne eine genaue Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Urheberrecht. Ein Anwalt kann:
Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen,
Die geforderte Unterlassungserklärung anpassen, um übermäßige Verpflichtungen zu vermeiden,
Die Höhe des Schadensersatzes prüfen und gegebenenfalls reduzieren,
Eine strategische Verteidigung gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen entwickeln.
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Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts und helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Kontaktieren Sie uns zu einer ersten kostenlosen Einschätzung unter:
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Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Urheberrechtsverstöße streng verfolgt werden. Webseitenbetreiber, Vereine und Unternehmen sollten daher stets sicherstellen, dass sie nur lizenziertes Bildmaterial verwenden und die Urheber korrekt benennen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich unverzüglich von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten, um hohe Kosten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden.