Ob Verlag oder Wissenschaftler – wer in Italien veröffentlicht, muss sich mit dem Urheberrecht auskennen. Sonst drohen schnell rechtliche Probleme, und das nicht nur auf dem Papier.
Gerade für deutsche Verlage oder Studierende, die mit italienischen Hochschulen zu tun haben, lohnt sich ein kurzer Blick auf die wichtigsten Regeln. Denn obwohl viele Grundsätze dem deutschen Recht ähneln, gibt es einige Besonderheiten – gerade wenn es um Plagiate oder um die Nutzung von KI-Texten geht.
In Italien wird Plagiat ernst genommen
Zunächst: Italien kennt, wie Deutschland, ein eigenes Urheberrechtsgesetz – und das schon seit 1941. Auch wenn es alt klingt, ist es laufend angepasst worden und gilt heute als solide Grundlage. Wer also fremde Texte übernimmt, ohne sie richtig zu kennzeichnen, riskiert nicht nur eine zivilrechtliche Abmahnung, sondern auch strafrechtliche Folgen.
Ein Beispiel: Wird ein Text absichtlich kopiert und kommerziell verwendet – etwa in einem Buch –, kann das eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Und: Der geschädigte Autor darf verlangen, dass das Buch sofort aus dem Handel genommen wird.
Was Verlage beachten sollten
Wer als deutscher Verlag Bücher oder Artikel in Italien drucken oder vertreiben möchte, sollte Folgendes vorher prüfen:
- Wurden alle Quellen korrekt angegeben?
- Sind alle Rechte – auch für Bilder oder Tabellen – schriftlich geklärt?
- Wurden eventuell KI-Tools verwendet, um Inhalte zu erstellen?
Denn: Gerade in der Zusammenarbeit mit Übersetzern oder freien Autoren kann schnell etwas durchrutschen. In Italien wird aber streng geprüft – und ein versehentlich übernommener Absatz kann bereits zu Problemen führen, wenn er aus einem geschützten Werk stammt.
Und an der Uni?
Auch im akademischen Bereich ist man in Italien vorsichtig. Studierende, die bei ihrer Abschlussarbeit plagiieren, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Noch häufiger sind aber universitäre Maßnahmen: von der Ungültigkeit der Arbeit bis hin zur Exmatrikulation.
Fast alle italienischen Hochschulen nutzen mittlerweile Software wie Turnitin oder Plagscan, um Plagiate zu erkennen. Das bedeutet: Wer Textstellen übernimmt – auch von sich selbst („Selbstplagiat“) – sollte das immer sauber kennzeichnen.
Ein weiterer Punkt: In Italien gelten andere Zitierstandards als in Deutschland. Wer APA oder Chicago gewöhnt ist, sollte sich an die Regeln der jeweiligen Hochschule halten – sonst kann es zu Punktabzug oder Ablehnung kommen.
Neue Herausforderung: Texte aus KI
Immer häufiger kommen Tools wie ChatGPT zum Einsatz – sei es für Buchprojekte oder wissenschaftliche Arbeiten. Doch urheberrechtlich geschützt ist in der EU und in Italien nur, was auf einer klar erkennbaren menschlichen Kreativleistung basiert.
Der europäische AI Act, der ab 2025 gilt, verpflichtet Anbieter von KI-Systemen zur Offenlegung ihrer Trainingsdaten und erlaubt es Rechteinhabern, die Nutzung ihrer Inhalte durch sogenannte maschinenlesbare Opt-out-Verfahren zu unterbinden.
In Italien ist zusätzlich eine Gesetzesänderung geplant, die diesen Schutzrahmen konkretisiert: Werke, die mithilfe von KI entstehen, könnten urheberrechtlich geschützt sein – sofern ein relevanter und nachweisbarer menschlicher Beitrag vorliegt. Auch die automatische Datenextraktion zum Training von KI soll ausdrücklich geregelt werden, im Einklang mit den europäischen Vorgaben.
Fazit: Besser vorher klären als nachher streiten
Egal ob Verlag, Student oder Forscher – wer in Italien veröffentlicht, sollte sich mit dem Urheberrecht auskennen. Viele Regeln ähneln dem deutschen System, aber die Durchsetzung ist oft strenger.
Plagiate werden nicht als Bagatelle gesehen, und bei KI-Texten beginnt gerade ein neues Kapitel. Mit dem AI Act der EU – und ergänzenden Regeln auf nationaler Ebene – wird der Umgang mit künstlich erzeugten Inhalten verbindlich geregelt.
Deshalb lieber frühzeitig alles sauber zitieren und gut dokumentieren – das spart am Ende Zeit, Nerven und Ärger.
Ein Beitrag von Dr. Federico Becarelli (Mitarbeiter der Kanzlei Brenner Thomas).