Unsere Kanzlei wird regelmäßig für typische Filesharing-Abmahnungen beauftragt.
In dem vorliegenden Fall liegt uns erneut eine urheberrechtliche Abmahnung der PLAION GmbH aus Österreich vor. Hierbei handelt es sich um einen Entwickler und Produzenten von Computerspielen und Unterhaltungssoftware für PC und Konsolen.
Innerhalb von Deutschland wird die PLAION GmbH regelmäßig von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.
Die PLAION GmbH ist u. a. Inhaberin der weltweiten exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte des Computerspiels „Dead Island 2“.
So wird der angeschriebenen Person vorgeworfen, dass diese über ein sogenanntes BitTorrent-Netzwerk im Internet das Spiel „Dead Island 2“ zum Download bereitgehalten und heruntergeladen hat. Die konkreten Informationen über die Person sind aufgrund eines landgerichtlichen Auskunftsverfahrens erlangt worden. Aufgrund dessen bestehe eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die angeschriebene Person als Anschlussinhaber auch die festgestellte Urheberrechtsverletzung begangen habe.
Sodann wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung gefordert. Des Weiteren wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, ebenfalls unter Fristsetzung, geltend gemacht. Sodann wird in der Folge ein insgesamter Vergleichsbetrag angeboten, welcher die angeschriebene Person zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche neben der Abgabe der Unterlassungserklärung an die Gegenseite leisten kann.
Sodann würden sämtliche Ansprüche erledigt sein.
Es wird bereits mitgeteilt, dass eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung deutlich höhere Kosten verursachen könne.
Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung, insbesondere in Filesharing-Fällen, erhalten haben, sollten Sie stets zunächst den Einzelfall mit einem Fachanwalt klären.
Auch wir sind deutschlandweit für unsere Mandanten in verschiedensten Filesharing-Konstellationen tätig.
Sodann können Ihnen in der Folge mehrere Handlungsoptionen aufgezeigt werden.
Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an [email protected] mit einer Rückrufbitte zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung, idealerweise mit einer Vorabzusendung der Abmahnung, telefonische erreichen.
Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.