Wollen Sie einen Teil Ihres Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr übertragen, müssen Sie das noch im laufenden Urlaubsjahr mit Ihrem Chef klären. Nehmen Sie die Tage einfach nicht und sprechen auch nichts ab, verfällt der Urlaubsanspruch (BAG Az. 9 AZR 270/02). Mindestens 24 Werktage bei einer sechs-Tage-Woche sind Gesetz. Die Anzahl der Urlaubstage darf nicht mehr ausschließlich vom Alter abhängen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte geklagt, dass ihre älteren Kolleginnen mehr freie Tage hatten. Das LAG Düsseldorf gab ihr wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz Recht (Az. 8 Sa 1274/10). Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Dort steht sämtlichen Angestellten unabhängig vom Lebensalter der gleiche Jahresurlaub von 30 Tagen zu (BAG, Az. 9 AZR 529/10).
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Urlaub: Bitte immer rechtzeitig planen
2013/03/22

Thorsten Ruppel
4.83
•
100 Bewertungen

Rechtsanwälte Bender & Ruppel
4.92
•
101 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Betriebsbedingte Kündigung, insbesondere wegen Coronavor 4 Jahren
-
2Diebstahl am Arbeitsplatz und die Folgenvor 8 Jahren
-
3Vorstellungsgespräch: Lügen kann den Job kosten!vor 12 Jahren
-
4Rechtsanspruch auf einen Kita- und Kindergartenplatz: Erstattung von Kinderbetreuungskostenvor 12 Jahren
-
5Kündigung des Arbeitgebers- was tun?vor 12 Jahren
-
6Unfall mit dem Firmenwagen: Wann haftet der Arbeitnehmer?vor 14 Jahren