Am 19. März 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Urteil (Az. 10 AZR 67/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Arbeitnehmern neue Möglichkeiten bei virtuellen Optionsrechten eröffnet. Lesen Sie hier, warum dieses Urteil Ihre Rechte stärkt und wie Sie davon profitieren können.


Hintergrund des Urteils

Virtuelle Optionen sind ein Bestandteil von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die oft an Bedingungen wie Vesting-Perioden und Ausübungsereignisse gekoppelt sind. Bislang konnten solche Optionen bei Eigenkündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort verfallen – eine Regelung, die Arbeitnehmer häufig benachteiligte.

Das BAG hat nun entschieden, dass „gevestete“ virtuelle Optionen nicht einfach verfallen dürfen. Diese stellen eine Gegenleistung für Ihre erbrachte Arbeitsleistung dar und sind daher Teil Ihrer Vergütung. Eine Klausel, die den sofortigen Verfall solcher Optionen vorsieht, benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB).


Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

1. Schutz Ihrer Vergütung: Bereits „gevestete“ Optionen bleiben auch nach einer Eigenkündigung erhalten. Das Gericht betont, dass Sie für Ihre geleistete Arbeit fair entlohnt werden müssen.

2. Freie Kündigungsentscheidung: Die bisherige Praxis zwang viele Arbeitnehmer, aus Angst vor finanziellen Verlusten im Unternehmen zu bleiben. Mit diesem Urteil können Sie frei entscheiden, ohne Ihre erworbenen Rechte zu verlieren.

3.Keine doppelt so schnellen Verluste: Das BAG erklärte auch Klauseln für unwirksam, die einen beschleunigten Verfall der Optionen nach Ende des Arbeitsverhältnisses vorsehen.


Wie sollten Sie vorgehen?

  • Prüfen Sie Ihre Vereinbarungen: Wenn Sie Teil eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sind, sollten Sie Ihre Vertragsklauseln genau überprüfen.

  • Rechte geltend machen: Falls Ihr Arbeitgeber unwirksame Verfallklauseln verwendet, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

  • Beratung einholen: Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Dieses Urteil stärkt Ihre Position als Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass Ihre erbrachte Leistung angemessen honoriert wird – auch über das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses hinaus!


(Hinweis: Wenn hier von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesprochen wird dient dies der Übersichtlichkeit, gemeint sind m/w/d).