Allgemeines
Die Nutzungsberechtigung eines Mieters erstreckt sich nicht nur auf die gemieteten Räume🚪, sondern auch auf Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser und Flure. Dies ist wichtig für den täglichen Gebrauch, wie etwa den Zugang zur Wohnung🔑.
Berechtigte Nutzung von Gemeinschaftsflächen
Besondere Beachtung verdient hier die Lagerung von Gegenständen📦. So kann es dem Mieter erlaubt sein, einen Kinderwagen👶, Rollstuhl♿ oder Fahrradanhänger🚲 im Innenhof abzustellen, sofern er darauf angewiesen ist und der Innenhof dies zulässt. Kleinere Gegenstände, wie eine Fußmatte oder eine angemessen große Dekoration🌺 an der Wohnungstür, sind in der Regel ebenfalls erlaubt.
Grenzen der Nutzung von Gemeinschaftsflächen
Es gibt jedoch Grenzen❌. Große Pflanzkübel🌵, Möbel🪑 oder Bilder an den Flurwänden🖼️ sind oft nicht gestattet, da sie den Zugang beeinträchtigen oder die Ästhetik der Gemeinschaftsflächen verändern können. Zudem sollte die Nutzung der Gemeinschaftsflächen keine Belästigungen oder Gefährdungen verursachen🚫.
Praxistipp
Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen sollte stets unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme und der vertraglich festgelegten Vereinbarungen erfolgen.
Im Zweifel sollten im Mietvertrag📃 konkrete Regeln zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen vereinbart werden.
Weitere Informationen
Auf meiner Website
mang-legal.de
finden Sie weitere Informationen rund um die Immobilie.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.