Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in diesem Jahr mehrere Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, sog. konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG . Das Verwaltungsgericht Hamburg teilt damit die verfassungsrechtlichen Bedenken der Kläger gegen die Höhe der Beamtenbesoldung.

Die zuletzt vorgelegten Verfahren betreffen aktive Beamt*Innen mit nicht mehr als zwei Kindern aus den Besoldungsgruppen A8, A9 und A10 im Jahr 2022.

Hintergrund der konkreten Normenkontrollen ist, dass der gebotene Mindestabstand zur Grundsicherung auch unter Berücksichtigung des novellierten Besoldungsstrukturgesetzes nicht gewährleistet sei – aus Sicht des Gerichts ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips gem. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, seine Beamt*Innen entsprechend ihrem Dienstrang und ihrer Verantwortung angemessen zu besolden.

Als nächstes wird nun das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren darüber entscheiden, ob die Hamburger Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und das Verfahren danach wieder an das Verwaltungsgericht Hamburg zurückverweisen.

In Hamburg sind nach Auskunft des Gerichts weiterhin mehr als 8.000 Klageverfahren anhängig, die sich auf die Besoldung von aktiven Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung), Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (R-Besoldung), Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie Professorinnen und Professoren (C- und W-Besoldung) ab dem Jahr 2020 beziehen. Teilweise betreffen diese und weitere anhängige Verfahren auch den Zeitraum 2011 bis 2019, einzelne Verfahren auch noch frühere Zeiträume.

Betroffenen Beamt*Innen und Beamte sollten sich rechtlich beraten lassen und darauf achten, ihre Rechte rechtzeitig geltend zu machen. Nach dem Prinzip der haushaltsnahen Geltendmachung sollten Betroffene vorsorglich immer für das laufende Haushaltsjahr, d.h. bis zum 31.12. eines jeden Jahres, Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einreichen.

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