Eine polizeiliche Vorladung löst bei vielen Menschen Unsicherheit und Angst aus, vor allem, wenn sie als Beschuldigter geladen werden. Doch die gute Nachricht ist: Sie haben klare Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Vorladung klug reagieren und rechtliche Nachteile vermeiden.


Vorladung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, steht meist eine Anhörung zu einem bestimmten Vorwurf im Raum. Es ist entscheidend, zwischen Ihrer Rolle als Zeuge und Beschuldigter zu unterscheiden.

  1. Als Zeuge: Sie sind verpflichtet, auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts zu reagieren. Bei einer polizeilichen Vorladung besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, zu erscheinen.

  2. Als Beschuldigter: Hier gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht! Sie sind weder verpflichtet, zu erscheinen noch auszusagen. Das Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.


Schritt 1: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Aussagen tätigen

Viele Menschen fühlen sich unter Druck gesetzt, bei der Polizei zu erscheinen oder ihre Sicht der Dinge zu schildern. Doch gerade in diesem Moment ist Zurückhaltung der beste Weg, sich nicht selbst zu belasten. Denken Sie daran:

  • Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Oftmals sind die Vorwürfe in einem frühen Stadium nicht vollständig belegt, und unüberlegte Äußerungen können Ihre Verteidigung später erschweren.
  • Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Konsultieren Sie in jedem Fall einen Strafverteidiger, bevor Sie irgendetwas sagen oder schriftlich einreichen.

Schritt 2: Akteneinsicht beantragen

Ein entscheidender Vorteil eines Anwalts ist die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Diese Akteneinsicht gibt Ihnen und Ihrem Verteidiger einen Überblick über die erhobenen Vorwürfe, die Beweise und mögliche Zeugen. Ohne diese Informationen laufen Sie Gefahr, sich unabsichtlich zu belasten.

Tipp: Erst nach Akteneinsicht kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Bis dahin sollten Sie keinerlei Aussagen machen – weder schriftlich noch mündlich.


Schritt 3: Einspruchsmöglichkeiten prüfen

Wenn die Vorladung mit der Androhung einer Strafe verbunden ist, wie beispielsweise bei Verkehrsverstößen, kann Ihr Anwalt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Strafe überhaupt vorliegen. Nicht selten stellen sich Vorwürfe als unbegründet heraus oder beruhen auf fehlerhaften Beweisen.


Schritt 4: Kosten und Konsequenzen abwägen

Eine falsche Reaktion auf eine Vorladung kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Vorstrafen: Selbst kleinere Delikte können zu einer Eintragung ins Führungszeugnis führen, was sich negativ auf Ihre berufliche Zukunft auswirken kann.
  • Geldstrafen oder Fahrverbote: Gerade bei Verkehrsdelikten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht können empfindliche Strafen drohen.
  • Erhöhtes Strafmaß durch ungeschickte Aussagen: Eine voreilige Aussage bei der Polizei kann die Schwere der Vorwürfe ungewollt erhöhen.

Hier lohnt es sich, frühzeitig die Kosten einer anwaltlichen Beratung gegen die potenziellen Konsequenzen abzuwägen.


Was tun, wenn die Polizei Sie drängt?

Die Polizei kann versuchen, Sie zur Aussage zu bewegen, indem sie z. B. behauptet, dass ein Schweigen als Schuldeingeständnis gewertet wird. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen – dies ist juristisch unzulässig. Ihr Schweigen ist ein rechtlich geschütztes Verhalten, das Ihnen nicht negativ ausgelegt werden darf.


Fazit: Klug handeln, Rechte wahren

Eine Vorladung zur Polizei ist kein Grund zur Panik. Beachten Sie folgende Grundsätze:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt: Sprechen Sie zunächst mit einem Strafverteidiger und lassen Sie sich beraten.
  2. Ruhe bewahren: Erscheinen Sie nur, wenn es Ihr Anwalt für sinnvoll erachtet, und machen Sie keine Aussagen.
  3. Akteneinsicht nutzen: Der beste Schutz vor rechtlichen Nachteilen ist eine fundierte Kenntnis der Vorwürfe.