Folgende Vorgehensweisen sind zwingend zu beachten:

  1. Machen Sie Fotos von der Verkehrsunfallstelle. Anschließend entfernen Sie die Fahrzeuge von der Straße, sofern fahrtüchtig, und sichern Sie die Unfallstelle. Leisten Sie, wenn notwendig, erste Hilfe.
  2. Rufen Sie die Polizei. Diese protokolliert den Unfall und sichert die Daten der Unfallgegner.
  3. Bei einem Unfall im ruhenden Verkehr reicht eine schriftliche Mitteilung (Scheibenwischer) an den Unfallgegner nicht aus. Dies wäre Fahrerflucht. Rufen Sie die Polizei. Diese dokumentiert den Unfall und benachrichtigt den Unfallgegner. Wie hoch der Sachschaden tatsächlich ist, können Sie nicht beurteilen. Sie sind kein Gutachter.
  4. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen lediglich mitteilen, daß Sie Unfallbeteiligter sind. Dies ist kein Schuldeingeständnis.
  5. Beauftragen Sie einen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe. Dieser ermittelt auch den Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und den merkantilen Minderwert. Die gegnerische Versicherung darf auf keinen Fall an Ihr Fahrzeug.
  6. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Sie versucht regelmäßig Ihre Ansprüche zu mindern oder abzuwehren.
  7. Die gegnerische Versicherung hat bei Ihren Schadensfällen zwei Stapel Akten. Den Stapel mit Anwalt und den ohne Anwalt. Entsprechend ist die Sachbearbeitung. Ihr Anwalt wird kurze Fristen zur Schadensregulierung setzen und ggf. klagen.
  8. Gutachterkosten und Anwaltskosten gehören zu Ihrem Schadensersatz.
  9. Oftmals steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Dies ist eine Straftat. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung angezeigt, Stichwort Akteneinsicht. Wenn Sie einen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Anhörungsbogen erhalten, äußern Sie sich erst nach Rücksprache über Ihren Rechtsanwalt.
  10. Bei erheblichen Verkehrsstraftaten (Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer u. ä.) ist die anwaltliche Vertretung unabdingbar. Ihre Fahrerlaubnis steht auf dem Spiel.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.