Winterliche Straßenverhältnisse wie Schnee, Glätte oder Blitzeis führen jedes Jahr zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Doch wer haftet, wenn es auf glatten Straßen zu einem Unfall kommt? Die Schuldfrage ist oft kompliziert, da die Witterung besondere Sorgfaltspflichten für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.


Angepasste Fahrweise ist im Winter unerlässlich. Autofahrer sind verpflichtet, ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Wer ins Schleudern gerät, wird häufig als Unfallverursacher angesehen. Fahrzeuge müssen zudem mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch eine Mithaftung begründen. Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer müssen sich vorsichtig verhalten. Kommt es zu einem Unfall, kann eine Mithaftung geprüft werden.


Die Haftungsfrage bei einem Unfall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Fahrer haftet in der Regel für Unfälle, wenn er nicht ausreichend vorsichtig gefahren ist. Dies gilt auch bei schlechten Sicht- oder Straßenverhältnissen. War der Geschädigte beispielsweise mit Sommerreifen unterwegs oder hat sich unvorsichtig verhalten, kann eine Mithaftung in Betracht kommen. In seltenen Fällen kann auch die Gemeinde verantwortlich sein, wenn sie ihre Räum- und Streupflichten vernachlässigt hat.


Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern, indem Sie den Warnblinker einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Sichern Sie Beweise durch Fotos und notieren Sie Zeugen. Bei Bedarf sollte die Polizei hinzugezogen werden. Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung und lassen Sie sich rechtlich beraten.


Egal, ob Sie Geschädigter oder vermeintlicher Unfallverursacher sind – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen oder Bußgelder. Zudem übernehmen wir die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden.


Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht wissen wir, wie wichtig eine schnelle und kompetente Unterstützung nach einem Unfall ist. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls – schutte.legal und Fachanwalt für Verkehrsrecht Torsten Schutte kämpfen für Ihr Recht!