Ein Autounfall im Ausland ist belastend – rechtlich wie emotional. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Geschädigter wissen: Ihre Ansprüche auf Schadenersatz können Sie auch in Deutschland geltend machen.

Dank der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der EU (Richtlinie 2000/26/EG) ist die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall in Italien heute einfacher und schneller möglich – auch ohne die Einschaltung italienischer Behörden oder Gerichte.



🚗 Was ist möglich – und was ist zu beachten?

Nach Artikel 3 der genannten Richtlinie kann ein Unfallopfer den Sach- oder Personenschaden direkt gegenüber der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Zusätzlich verpflichtet Artikel 4 Abs. 1 die Versicherer in jedem EU-Land, einen Schadensregulierungsbeauftragten in jedem anderen Mitgliedstaat zu benennen. Dadurch können Sie als deutscher Geschädigter Ihren Anspruch in Deutschland gegen einen deutschen Schadensregulierer geltend machen – ohne Sprachbarrieren, ohne lange Wege.



⚖️ Anwendbares Recht: Es gilt italienisches Schadenersatzrecht

Wichtig: Es gilt (fast) immer das Recht des Unfallortes.
Das bedeutet, dass auch der deutsche Schadensregulierer nach italienischem Recht regulieren muss – inklusive aller dort geltenden Besonderheiten.

Unsere Kanzlei ist auf diese Konstellationen spezialisiert. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig und korrekt nach italienischem Zivilrecht durchzusetzen – ob es um Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder weitere Ersatzpositionen geht.



💥 Besonderheiten der italienischen Rechtsprechung – Ihr Vorteil

  • Bei Personenschäden (z. B. schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen) sind die Entschädigungssummen in Italien oft deutlich höher als in Deutschland.

  • Auch bei Todesfällen im Straßenverkehr werden in Italien regelmäßig erhebliche Schmerzensgelder zugesprochen – 500.000 € oder mehr für Angehörige sind keine Seltenheit.

  • Bei Sachschäden (z. B. Nutzungsausfall oder Gutachterkosten) ist die italienische Regulierungspraxis jedoch häufig restriktiver als in Deutschland – hier hilft unsere genaue Kenntnis der lokalen Gepflogenheiten.



Verjährungsfristen – handeln Sie rechtzeitig!

  • 2 Jahre ab Unfalltag für vertragliche Schadenersatzansprüche gegen Versicherer

  • 5 Jahre bei deliktischen (unerlaubten) Handlungen gemäß Art. 2947 Codice Civile

Wir prüfen für Sie den Fristenlauf und stoppen rechtzeitig die Verjährung – auch durch die formgerechte Einschaltung des zuständigen Regulierungsbeauftragten.



Warum wir?

  • Über 90 % unserer Verkehrsunfall-Mandate mit Italienbezug werden außergerichtlich, zügig und erfolgreich abgewickelt

  • Langjährige Erfahrung mit deutsch-italienischen Versicherungsverfahren

  • Fachlich zweisprachige Kanzlei mit tiefem Verständnis beider Rechtskulturen

  • Enges Netzwerk von Gutachtern, Ärzten und Anwälten in Italien bei Bedarf

  • Transparente Kostenstruktur – jede Maßnahme wird vorab mit Ihnen abgestimmt



📞 Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Ansprüche durch

Sie hatten einen Unfall in Italien und möchten wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese am effektivsten durchsetzen?

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