Ein Autounfall im Ausland ist belastend – rechtlich wie emotional. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Geschädigter wissen: Ihre Ansprüche auf Schadenersatz können Sie auch in Deutschland geltend machen.
Dank der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der EU (Richtlinie 2000/26/EG) ist die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall in Italien heute einfacher und schneller möglich – auch ohne die Einschaltung italienischer Behörden oder Gerichte.
🚗 Was ist möglich – und was ist zu beachten?
Nach Artikel 3 der genannten Richtlinie kann ein Unfallopfer den Sach- oder Personenschaden direkt gegenüber der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Zusätzlich verpflichtet Artikel 4 Abs. 1 die Versicherer in jedem EU-Land, einen Schadensregulierungsbeauftragten in jedem anderen Mitgliedstaat zu benennen. Dadurch können Sie als deutscher Geschädigter Ihren Anspruch in Deutschland gegen einen deutschen Schadensregulierer geltend machen – ohne Sprachbarrieren, ohne lange Wege.
⚖️ Anwendbares Recht: Es gilt italienisches Schadenersatzrecht
Wichtig: Es gilt (fast) immer das Recht des Unfallortes.
Das bedeutet, dass auch der deutsche Schadensregulierer nach italienischem Recht regulieren muss – inklusive aller dort geltenden Besonderheiten.
Unsere Kanzlei ist auf diese Konstellationen spezialisiert. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig und korrekt nach italienischem Zivilrecht durchzusetzen – ob es um Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder weitere Ersatzpositionen geht.
💥 Besonderheiten der italienischen Rechtsprechung – Ihr Vorteil
Bei Personenschäden (z. B. schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen) sind die Entschädigungssummen in Italien oft deutlich höher als in Deutschland.
Auch bei Todesfällen im Straßenverkehr werden in Italien regelmäßig erhebliche Schmerzensgelder zugesprochen – 500.000 € oder mehr für Angehörige sind keine Seltenheit.
Bei Sachschäden (z. B. Nutzungsausfall oder Gutachterkosten) ist die italienische Regulierungspraxis jedoch häufig restriktiver als in Deutschland – hier hilft unsere genaue Kenntnis der lokalen Gepflogenheiten.
⏳ Verjährungsfristen – handeln Sie rechtzeitig!
2 Jahre ab Unfalltag für vertragliche Schadenersatzansprüche gegen Versicherer
5 Jahre bei deliktischen (unerlaubten) Handlungen gemäß Art. 2947 Codice Civile
Wir prüfen für Sie den Fristenlauf und stoppen rechtzeitig die Verjährung – auch durch die formgerechte Einschaltung des zuständigen Regulierungsbeauftragten.
✅ Warum wir?
Über 90 % unserer Verkehrsunfall-Mandate mit Italienbezug werden außergerichtlich, zügig und erfolgreich abgewickelt
Langjährige Erfahrung mit deutsch-italienischen Versicherungsverfahren
Fachlich zweisprachige Kanzlei mit tiefem Verständnis beider Rechtskulturen
Enges Netzwerk von Gutachtern, Ärzten und Anwälten in Italien bei Bedarf
Transparente Kostenstruktur – jede Maßnahme wird vorab mit Ihnen abgestimmt
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