Wenn man bedenkt, dass eine große Anzahl von Kraftfahrzeugen aus Deutschland die Autobahnen in Serbien passieren und sie zufällig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, ist es aus praktischer Sicht wichtig, sich mit einigen Fragen zum außergerichtlichen Verfahren für Schadensersatz in Serbien zu befassen, die durch Verkehrsunfälle verursacht sind.


I Obligatorische Kfz-Versicherung in Serbien


Gemäß dem Gesetz über die obligatorische Verkehrsversicherung in Serbien („Amtsblatt der RS“, Nr. 51/2009, 78/2011, 101/2011, 93/2012 und 7/2013 – US-Entscheidung) sind alle Kraftfahrzeugbesitzer dazu verpflichtet , gegen Schäden zu versichern, die Dritten bei Verkehrsunfall zugefügt werden. Wird der Schaden durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht, haben die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz gegen Garantie-Fonds in Serbien (der Verband der Versicherer Serbiens). Außerdem ist der Garantie - Fonds auch dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn das Fahrzeug des Schädiger bei dem Unternehmen versichert war, gegen das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Der Garantie - Fonds ist zur Leistung von Schadensersatz in demselben Umfang und zu denselben Bedingungen verpflichtet, als wäre am Tag des Schadenseintritts ein Pflichtversicherungsvertrag abgeschlossen worden.


II. Europäischer Bericht über Verkehrsunfälle


Für den Fall, dass es bei einem Verkehrsunfall zu einem geringfügigen Sachschaden kommt, füllen der Geschädigte und Schädiger den Europäischen Verkehrsunfallbericht aus, dessen Formular den Autofahrern von den Versicherungsgesellschaften beim Abschluss eines Vertrags über die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgehändigt wird.


Das genannte Europäische Verkehrsunfallbericht soll den Nachweis der Verantwortung sein und auf dieser Grundlage (wenn der Schädiger die Verantwortung anerkennt und dies im Bericht angibt) kann der Geschädigte direkt von der Versicherungsgesellschaft von Schädiger (oder dem Garantie - Fonds) eine Entschädigung einfordern.


Das Europäische Verkehrsunfallbericht hindert den Geschädigten jedoch nicht daran, im gerichtlichen Verfahren nachzuweisen, dass sein Schaden größer ist als im Europäischen Gutachten angegeben, so dass der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens  (Schmerzensgeld) im gerichtlichen Verfahren verlangen kann.


Falls es sich nicht um einen geringfügigen Sachschaden handelt, sollten der Geschädigte in jedem Fall auf die Polizeibeamten warten, die das Protokoll über Unfall erstellen werden und auf dessen Grundlage der Versicherer den Schaden ersetzen.


III Schädliche Ereignisse mit internationalem Bezug


Wir werden die Fälle betrachten: 1) wenn ein deutsches Fahrzeug durch ein in Serbien zugelassenes Fahrzeug beschädigt wird, 2) wenn ein deutsches Fahrzeug durch ein ausländisches Fahrzeug beschädigt wird.


a) Das deutsche Fahrzeug wurde durch das serbische Fahrzeug beschädigt 


Gemäß Art. 96 des Gesetzes über die obligatorische Verkehrsversicherung („Amtsblatt der RS“, Nr. 51/2009, 78/2011, 101/2011, 93/2012 und 7/2013 – US-Entscheidung) eine Person, die kein Staatsbürger der Republik Serbien ist, und wer auf dem Hoheitsgebiet der Republik Serbien einen durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs verursachten Schaden erleidet, hat Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme, also Anspruch auf Schadensersatz, so dass deutsche Staatsangehörige gleich behandelt werden als serbische Staatsbürger im Hinblick auf die Ausübung des Anspruchs auf Schadensersatz.


Wenn ein in Serbien zugelassenes Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht hat, ist es empfehlenswert ein Europäische Verkehrsunfallbericht ausfüllen, das später dem Versicherer in Serbien oder dem Garantie - Fonds vorgelegt wird. Auf diese Weise wird dem Fahrzeugbesitzer aus Deutschland den Schaden ersetzt. Für den Fall, dass der Versicherer bestimmte Schäden nicht anerkennt, ist es notwendig, in Serbien ein Gerichtsverfahren zur Entschädigung von Schäden einzuleiten, die von der Versicherungsgesellschaft in Serbien möglicherweise nicht anerkannt werden.


b) Das deutsche Fahrzeug wurde beschädigt und das ausländische Fahrzeug verursachte den Unfall


Für den Fall, dass ein Fahrzeug mit dem ausländischen Kennzeichen einen Unfall verursacht hat, muss zunächst geprüft werden, ob das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, bei einem Versicherer versichert ist, der über eine Korrespondenzgesellschaft in Serbien verfügt. Liegt ein Korrespondenzunternehmen vor, wird der Schadensersatzanspruch bei diesem Unternehmen in Serbien geltend gemacht. Wenn es kein entsprechendes Unternehmen gibt, wird das Büro für Grünes Karte – die Organisationseinheit des Verbands der Versicherer Serbiens – den Schaden ersetzen.


IV Wildtiere als Verursacher von Verkehrsunfällen


In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass ein Verkehrsunfall oder ein Schaden an einem Fahrzeug durch ein Wildtier (z. B. ein Wildschwein – das beim Überqueren der Autobahn Schäden am Fahrzeug verursacht) verursacht wird.


In diesen Situationen hängt die Haftung für Schäden davon ab, wo der Schaden aufgetreten ist oder wer für die Straßeninstandhaltung verantwortlich ist. Wenn es sich um eine Autobahn auf dem Territorium der Republik Serbien handelt, ist das öffentliche Unternehmen Putevi Srbije verantwortlich. Ein anderes öffentliches Unternehmen wird für die regionalen Straßen verantwortlich sein. Auch in diesen Situationen ist es aus Beweisgründen erforderlich, die Verkehrspolizei zu informieren, die das Protokoll über Unfall erstellen wird.


Wenn Sie weitere Erläuterungen zu den Versicherungsbestimmungen in Serbien benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.