In einem kürzlich entschiedenen Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 16 W 63/24) ging es um die Frage, ob eine Gläubigerin eine neue vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils verlangen kann, nachdem die ursprüngliche Ausfertigung verloren gegangen ist, und ob ihr Anspruch womöglich wegen Zeitablaufs verwirkt ist.
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Verlust des Vollstreckungstitels, die weitere vollstreckbare Ausfertigung und der Einwand der Verwirkung
2024/08/07

Tim Oliver Becker
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