Die Verschleierung von Vermögenswerten durch den Geschäftspartner bei finanziellen Problemen ist keine Seltenheit!
Der polnische Unternehmer zahlt die vertragsgemäß ausgestellten Rechnungen nicht oder die Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines polnischen Unternehmers scheitert daran, dass der Gerichtsvollzieher auf dem Konto des Schuldners keine ausreichende Deckung vorfindet. Dies kann bedeuten, dass der polnische Unternehmer Insolvenz angemeldet hat oder auf Antrag eines anderen Rechtsträgers für insolvent erklärt wurde.
Daher prüfen wir in solchen Fällen, ob ein Insolvenzantrag gegen den polnischen Geschäftspartner gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, prüfen wir, ob Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen, insbesondere ob der polnische Unternehmer zahlungsunfähig ist.