Plötzlich versetzt? Familienleben auf dem Spiel? Karriere ins Wanken geraten?
Für viele Soldatinnen und Soldaten ist eine Versetzung nicht nur eine organisatorische Maßnahme – sie bedeutet einen tiefen Einschnitt ins berufliche und private Leben. Umso wichtiger ist es, zu wissen: Sie haben Rechte. Und Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.
Rechtsanwalt Michael Giesen ist seit über 40 Jahren mit dem Wehrrecht vertraut – 20 davon als Anwalt, davor als langjähriger Soldat. Er kennt das System. Er kennt Ihre Sorgen. Und er weiß, wie man Ihre Interessen durchsetzt.
Versetzung, Kommandierung, Dienstpostenwechsel – was ist was?
Viele Betroffene wissen nicht einmal genau, was ihnen widerfährt – eine Versetzung, eine Kommandierung oder ein Dienstpostenwechsel?
- Versetzung: dauerhaft an eine andere Dienststelle, oft mit Standortwechsel.
- Kommandierung: zeitlich begrenzter Einsatz an einem anderen Ort, z. B. für Lehrgänge.
- Dienstpostenwechsel: Wechsel innerhalb derselben Dienststelle – ohne Umzug.
Warum ist das wichtig? Weil Ihre Rechte davon abhängen, welche Maßnahme vorliegt. Denn nicht selten wird eine Kommandierung ausgesprochen, wo eine echte Versetzung vorliegt – ein Formfehler, der angreifbar ist.
Wann darf die Bundeswehr versetzen?
Eine Versetzung darf nicht willkürlich erfolgen. Sie braucht einen nachvollziehbaren Grund – z. B.:
- Ein freier Posten muss besetzt werden.
- Ihre Verwendung dient der Karriereförderung (z. B. Lehrgänge, Laufbahnstufen).
- Ihr bisheriger Dienstposten entfällt oder wird anderweitig benötigt.
- Es bestehen Leistungsschwächen oder zwischenmenschliche Spannungen.
- Oder: Sie haben selbst eine Versetzung beantragt – etwa aus familiären Gründen.
Aber Achtung: Immer wieder erleben wir, dass Versetzungen als verdeckte Disziplinarmaßnahmen missbraucht werden – etwa nach einem Vorfall oder bloßen Verdacht.
Wenn gegen Sie ein Verfahren läuft und Sie plötzlich an einen entlegenen Standort versetzt werden, sollten alle Alarmglocken läuten. Hier geht es um Ihre Reputation – und Ihre Zukunft.
Rechtsanwalt Giesen analysiert Ihre Situation und sagt Ihnen klar:
Ist die Versetzung rechtmäßig? Oder ist sie angreifbar?
Ihre Rechte – und wie Sie sie nutzen
Als Soldat sind Sie nicht rechtlos. Im Gegenteil – Ihnen stehen wichtige Rechte zu:
- Beteiligung der Vertrauensperson: Sie muss in der Regel angehört werden.
- Bekanntgabe mit Vorlauf: Bei Versetzungen mit Standortwechsel gilt meist eine 6-Monats-Frist.
- Anhörung bei kurzfristiger Maßnahme: Bei weniger Vorlauf müssen Sie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
- Widerspruchsrecht und Beschwerde: Sie können und sollten sich wehren – im Eilverfahren oder auf dem Rechtsweg.
Wir unterstütze Sie dabei, Beschwerden vorzubereiten, Ihre Argumente zu formulieren und im Ernstfall auch vor dem Bundesverwaltungsgericht für Ihr Recht einzutreten.
Persönliche Gründe? – Ihre Familie zählt
Eine Versetzung kann das Leben Ihrer Familie aus den Angeln heben. Die Vorschriften sagen klar: Schwerwiegende persönliche Gründe müssen berücksichtigt werden. Dazu zählen:
- Pflegebedürftige Angehörige,
- schulpflichtige Kinder mit besonderen Bedürfnissen,
- Betreuungssituationen,
- gesundheitliche Einschränkungen – bei Ihnen oder Familienmitgliedern.
Wir helfen Ihnen diese Gründe rechtssicher darzulegen, damit sie nicht übergangen werden.
Wir arbeiten dafür, dass Ihr Leben nicht zerrissen wird – wenn es Alternativen gibt, die der Bundeswehr ebenso dienen.
Nach dem Disziplinarvorwurf – alles verloren?
Gerade bei Disziplinarverfahren oder Strafvorwürfen versuchen Dienststellen oft, Soldaten vorschnell „wegzuversetzen“.
Ein besonders heikler Grund liegt vor, wenn der Verbleib eines Soldaten auf seinem Dienstposten die Disziplin oder das Ansehen der Bundeswehr gefährden würde. Dies kommt insbesondere bei disziplinarischen oder sogar strafrechtlichen Vorwürfen ins Spiel. Steht ein Soldat unter dem Verdacht eines schweren Dienstvergehens oder einer Straftat, kann die Personalführung aus Fürsorge für die Einheit und zum Schutz der Bundeswehr-Reputation eine sofortige Versetzung in eine andere Dienststelle veranlassen. Typische Beispiele: Ein Soldat wird verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, oder er fällt durch extremistische Äußerungen auf – noch bevor ein Gericht oder Disziplinarverfahren ein abschließendes Urteil fällt, kann die Versetzung erfolgen, um ihn aus dem bisherigen Umfeld zu entfernen. Diese sogenannten „präventiven“ Versetzungen dienen dem Dienstfrieden: Kameraden, Untergebene oder die Öffentlichkeit sollen nicht täglich mit einem beschuldigten Soldaten konfrontiert sein, solange der Verdacht besteht. Wichtig zu wissen: Formal ist auch dies keine Strafe, sondern wird als dienstliche Maßnahme deklariert.
Das kann beruflich und menschlich fatal sein – vor allem, wenn sich der Vorwurf später nicht bestätigt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie
- nicht vorschnell abgeschoben werden,
- nicht zur Abschreckung „aus dem Weg geräumt“ werden,
- und dass Sie repariert bekommen, was an der Karriere zerstört wurde – etwa durch Rückversetzung.
Wenn Sie rehabilitiert wurden, aber niemand die alte Verwendung wiederherstellt, müssen Sie aktiv werden.
Ich rede Klartext. Ich sage Ihnen, was geht – und was nicht. Und wenn es geht, kämpfe ich dafür.
Kontaktieren Sie uns jetzt – bevor andere über Sie entscheiden.
Ob drohende Versetzung, bereits ausgesprochene Maßnahme oder Wunschversetzung – lassen Sie uns sprechen. Vertrauen Sie Ihre Situation einem Spezialisten an, der nicht nur Paragraphen kennt, sondern auch die militätische Realität.
Rechtsanwalt Michael Giesen
Ehemaliger Soldat. Spezialist für Wehrrecht.
Verlässlich. Durchsetzungsstark. Bundesweit für Sie da.