Einvernehmliche Scheidung Teil 2
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein rechtliches Verfahren in Deutschland, das im Rahmen einer Scheidung durchgeführt wird. Er dient dazu, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (also Ansprüche auf Altersversorgung) zwischen den Eheleuten gerecht aufzuteilen. Das Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, sicherzustellen, dass beide Ehepartner auch im Alter eine faire Versorgung erhalten, unabhängig davon, wer während der Ehe in welchem Umfang gearbeitet hat.
Der Versorgungsausgleich wird von Amtswegen durchgeführt.
Nach dem einreichen des Scheidungsantrages wird vom Gericht ein Fragebogen an die Parteien übersandt, welchen die Ehepartner auszufüllen und an das Gericht zurück zu senden haben.
Der Versorgungsausgleich kann notariell ausgeschlossen werden, wenn dies nicht sittenwidrig ist.
Wenn beide Ehegatten über die Ehezeit gleich viel verdient haben und die gleichen Rentenversicherungen besitzen ist eine Sittenwidrigkeit meist ausgeschlossen.
Hat ein Ehepartner weniger verdient, da er z.B. wegen Kindererziehung ausgefallen ist, so ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs angeraten, um eine gerechte Verteilung des Altersversorgung zu erzielen.
Der Versorgungsausgleich kann auch wegen kurzer Ehedauer ausgeschlossen sein.
Ein Wertausgleich der Anrechte kann gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG ausgeschlossen sein, wenn die Ehedauer nur kurz war. Für „kurz“ wird hier von bis zu drei Jahren Ehedauer ausgegangen. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleich, auch bei kurzer Ehedauer, ist jedoch nicht möglich, wenn ein Ehegatte die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt.