Vorwürfe sexueller Übergriffe - gegen falsche Anschuldigungen wehren
Weniges ist gesellschaftlich verheerender, als sich dem Vorwurf sexueller Übergriffe ausgesetzt zu sehen. Sobald entsprechende Vorwürfe in Ihrem Umfeld oder bei Ihrem Arbeitgeber bekannt werden, ist Ihr soziales Leben häufig ruiniert. Mögen diese Folgen von der breiten Masse für angemessen gehalten werden, soweit sich die Vorwürfe als wahr erweisen, ist dies keineswegs der Fall, wenn die Anschuldigungen erfunden sind. Ob dies allerdings der Fall ist, klärt sich erst am Ende eines Strafverfahrens entweder mit der Einstellung oder einem Urteil. Bevor eine Person verurteilt wird, gilt sie als unschuldig. Dieser Grundsatz ist vor allem von staatlichen Behörden und Gerichten zu achten, spielt jedoch selbstverständlich auf dem gesellschaftlichen Leben sowie der Presse eine Rolle.
Strafrechtliches Verfahren - Verteidigung im Sexualstrafrecht
Wie weit verbreitete Fehlvorstellung ist, man müsse nur den Ermittlungsbehörden seine Sicht der Dinge darlegen und diese würden schon das Richtige tun. Sobald sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, haben Sie das Recht, sich zu den Vorwürfen nicht zu äußern. Von diesem Recht sollten sie gerade im Ermittlungsverfahren Gebrauch machen. Dies gilt erst recht, wenn sie noch keinen Verteidiger haben. Erst nach Akteneinsicht kenne ich als Strafverteidiger Ihnen ein genaues Bild über die Vorwürfe vermitteln. Solange dies noch nicht erfolgt ist, begeben Sie sich bei jeder Vernehmung in die Gefahr, sich selbst zu belasten oder sich selbst zu widersprechen. Es ist nächste einmal meine Aufgabe als Strafverteidiger, mögliche Widersprüche der Anzeigenerstatter aufzuklären und darzustellen. Im Nachgang daran gilt es, gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Unüberlegtes Handeln kann wegen der hohen Strafe Erwartungen im Sexualstrafrecht massive negative Folgen haben.
Zivilrechtliches Vorgehen – Unterlassungserklärungen und Schadensersatz
Dies bedeutet nicht, dass sie gänzlich ungeschützt wären und sich im Zweifel nicht wehren sollten. Spätestens mit Einstellung oder Freispruch in einem entsprechenden Verfahren empfiehlt es sich, gegen entsprechende Personen zivilrechtlich vorzugehen. Doch auch davor kann es in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein, tätig zu werden. Dies insbesondere dann, wenn sie in der Presse mit Klarnamen genannt werden und die Berichterstattung weit über die zulässige Verdachtsberichterstattung hinausgeht.
Gegenanzeigen gegen Anzeigeerstatter
Zuletzt besteht noch die Möglichkeit, die Anzeigeerstatter selbst anzuzeigen und dadurch strafrechtlich gegen sie vorzugehen. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren jeglicher Art sind. Ich berate Sie umfassend und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Verteidigungsstrategie.