Vertrag mit United Media, Stuttgarter Zeitung Online-Service, Westfalen-Blatt OnlineService, wwwe GmbH fristlos kündigen?

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Mandanten, die eine „Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen haben. Sog. Internet-System-Vertrag. Gegenstand waren dabei Verträge/Vereinbarungen der Firmen

-    Stuttgarter Zeitung Online-Service
-    Eurobweb (jetzt wwwe GmbH
-    United Media AG
-    Westfalen-Blatt OnlineService
-    WN Online-Service
-    LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)

Laut Aussage der Euroweb-Group (Stand 08.02.2022) gehören die vorgenannten Firmen aber auch die nachstehenden zu der Euroweb-Group

-    Madsack
-    PKW.de
-    Ruhrgebietshelden
-    YOURRATE
-    STYLELANE
-    foodiny
-    viscomp online Marketing
-    Vendosys
-    WEBHUNT3R
-    Business Füchse

Mandanten schildern uns folgenden Sachverhalt. Ein Außendienstmitarbeiter einer der o.g. Firmen besucht die Mandanten. Dabei wird der Internetauftritt des Mandanten besprochen. Es wird ein Angebot unterbreitet mit (i.d.R.) einem monatlichen Preis in Höhe von 529,- € netto. Vertragslaufzeit sind 48 Monate. Wobei die Ziffer 48 als Wort ausgeschrieben ist. Dies bedeutet ein Gesamtvolumen von über 30.000,- € brutto. Oft wird dieses ausmaß nach Unterschrift realisiert.

Besteht ein Widerrufsrecht?
Nein, ein Widerrufsrecht stünde nur Verbrauchern zu.

Kann der Vertrags dennoch gekündigt werden?
Ja! Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Verträgen um Werkverträge handelt. Werkverträge sind jederzeit kündbar.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten bestehen, an die, je nach entsprechendem Ausspruch der Kündigung auch unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft sind. Wir raten daher davon eine solche Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes selber fristlos zu kündigen. Es handelt sich dabei um Gestaltungsrechte. Die richtige Reihenfolge kann dabei von enormer Wichtigkeit sein.

Wir vertreten und beraten Sie bundesweit!

Wenn auch Sie Ihren Vertrag United Media, Stuttgarter Zeitung Online-Service, Westfalen-Blatt OnlineService, wwwe GmbH o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

•    Tel. 040 5330-8720
•    E-Mail [email protected]  
•    „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!