In einer globalisierten Welt und mit dem zunehmenden Handelsvolumen nehmen internationale Kooperationen und Handelsabkommen stetig zu. Verträge, die von juristischen oder natürlichen Personen aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Rechtsordnungen unterzeichnet werden, können bei ihrer Umsetzung unerwartete Krisen auslösen. Die Festlegung des anzuwendenden Rechts, die rechtliche Gültigkeit am Erfüllungsort des Vertrags und die Bindung der Parteien an das jeweilige Rechtssystem sind von großer Bedeutung. Ohne Berücksichtigung dieser Aspekte unterzeichnete Verträge können zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung, Erfüllung und Zahlung führen, was zu großen Schäden für die beteiligten Parteien führen kann. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich von Fachanwälten beraten zu lassen, um mögliche zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
In diesem Artikel werden wir kurz die Gültigkeitsvoraussetzungen von Verträgen nach türkischem Recht auf den Punkt bringen.
1) Formvorschriften bei Verträgen: Wann sind sie nach türkischem Recht erforderlich?
Nach dem türkischen Obligationenrecht ist ein Vertrag, sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen, formfrei. Für bestimmte Verträge sieht das Gesetz jedoch besondere Formvorschriften vor. Diese Formvorschriften umfassen die Schriftform (einfache oder qualifizierte Schriftform), die notarielle Beurkundung, die Eintragung in öffentliche Register und die Bekanntmachung. Ein Vertrag, für den das Gesetz eine Formvorschrift verlangt, ist ohne die Einhaltung dieser Vorschrift unwirksam.
2) Die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien: Wer kann einen Vertrag abschließen?
Die Vertragsparteien müssen geschäftsfähig sein, um Rechtsgeschäfte tätigen zu können. Der Erklärende muss in jedem Fall „urteilsfähig“ sein. Ohne diese Voraussetzung sind Verträge nichtig. Zudem ist die ordnungsgemäße Vertretung bei der Unterzeichnung von Bedeutung; insbesondere bei Verträgen, die im Namen juristischer Personen geschlossen werden, muss die natürliche Person, die im Namen der juristischen Person handelt, zur Vertragsschließung befugt sein.
3) Die Gesetzeskonformität des Vertragsgegenstands: Worauf müssen Sie achten?
Der Vertragsgegenstand darf nicht gegen zwingende Vorschriften des türkischen Rechts, die guten Sitten, Persönlichkeitsrechte oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Der Vertragsgegenstand und -zweck sowie jede einzelne Bestimmung müssen sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit den Gesetzen im Einklang stehen.
4) Die Unmöglichkeit des Vertragsgegenstands: Welche Umstände führen zur Unwirksamkeit?
Damit ein Vertrag als gültig angesehen werden kann, muss der Vertragsgegenstand objektiv möglich sein, d. h. es darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine allgemeine Unmöglichkeit bestehen. Eine Unmöglichkeit, die nur für den Verpflichteten besteht, beeinträchtigt die Gültigkeit des Vertrags nicht. Der Vertrag bleibt gültig, und der Schuldner haftet für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen.
5) Fehler, Täuschung und Drohung bei der Willenserklärung: Wie beeinflussen sie die Gültigkeit von Verträgen?
Es kann Mängel bei der Bildung des Willens geben, die zur Abgabe einer Willenserklärung führen. Wenn der Wille auf einer falschen Vorstellung beruht, ist die Erklärung nicht frei von Mängeln. Beispiele hierfür sind Irrtum, Täuschung und Drohung. Diese Umstände werden separat bewertet und können unterschiedliche Auswirkungen auf den Vertrag haben. Zur Bestimmung der Gültigkeit des Vertrags und der Haftung für Schäden ist eine individuelle Prüfung und Bewertung dieser Umstände erforderlich.
Im Allgemeinen sind die Gültigkeitsvoraussetzungen von Verträgen unter diesen Punkten erläutert. Allerdings müssen die Erläuterungen zu jedem Punkt individuell für jeden Vertrag geprüft werden. Es wird empfohlen, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen nach türkischem Recht geschlossenen Verträge rechtmäßig sind und den notwendigen Schutz bieten.
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