Es begann mit dem Bedarf nach einer Berufshaftpflichtversicherung

Unsere Mandanten, eine Ärzteehepaar, waren im Internet an sich nur auf der Suche nach einer Berufshaftpflichtversicherung.

Sie gerieten über das Internet an den Versicherungsmakler S. Seiler, der sich als "Ärzteberater" bezeichnet und der, wie es leider so oft der Fall ist, wohl seine Chance gekommen sah, mit den Eheleuten ein "gutes Geschäft" zu machen. 

Anraten eines Immobilienkaufs

Nachdem er das Vertrauen der Eheleute erlangt hatte, indem er ihnen Optimierungen bei den Versicherungen vorgeschlagen hatte, unterbreitete er den Vorschlag, dass die Eheleute eine Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Haus in der Myliusstr. 6 in Plauen erwerben sollten, um darüber Steuern zu sparen und für das Alter vorzusorgen.

Als weiterer Berater wurde den Eheleuten durch Herrn Seiler ein Herr J. Lorenzen von der OHF - Haus für Finanzplanung GmbH & Co. KG aus Osnabrück vorgestellt, der auf Immobiliengeschäfte dieser Art spezialisiert sein sollte.  

Tatsächlich ist Herr J. Lorenzen uns aus bereits mehrere Jahre zurückliegenden Fällen bekannt, in denen Herr Lorenzen anderen Mandanten von uns ebenso Immobilien vermittelt hatte, wobei der Immobilienerwerb und die dazu angeratene Finanzierung bei unseren Mandanten zu erheblichen finanziellen Schädigungen führten. 

Immobilienkauf von der Frank Müller GmbH

Die Wohnung, deren Erwerb Herr J. Lorenzen unseren Mandanten empfahl, wurde durch die Frank Müller GmbH aus Weischlitz verkauft. Der Kaufpreis betrug 298.669,80 €, wobei damit zum größten Teil durch die Frank Müller GmbH zu erbringende Sanierungsmaßnahmen bezahlt werden sollten. Im Kaufvertrag ist folgende Aufteilung der Kaufpreissumme festgehalten:

  • für das Grundstück 2.367,08 €
  • für die Altbausubstanz 24.297,38 €
  • für die Sanierungsmaßnahmen 272.005,34 €

Zur Finanzierung des Kaufpreises wurde unseren Mandanten durch Herrn J. Lorenzen die Aufnahme eines Darlehens bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) empfohlen. 

Beim Abschluss des Kaufvertrages und des Darlehensvertrages wurde zeitlicher Druck auf unsere Mandanten ausgeübt und mit dem Abschluss des Kaufvertrages wurden sie regelrecht überrumpelt.

Insolvenz der Frank Müller GmbH

Nachdem bereits ca. 200.000,- € der Darlehenssumme an die Frank Müller GmbH gezahlt worden sind. ohne dass nachvollziehbar ist, welche Sanierungsmaßnahmen tatsächlich erbracht worden sind, ist mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.8.2024, Az. 301 IN 1281/24 über das Vermögen der Frank Müller GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. 

Das Gebäude in der Myliusstr. 6 in Plauen ist eine Bauruine und die von unseren Mandanten erworbene Wohnung ist nicht vermietbar. 

Für unsere Mandanten ist dies eine Katastrophe: Sie sehen sich belastet mit dem Darlehen der apoBAnk über  325.000,- €, die Wohnung befindet sich im Rohbauzustand und ist nicht zu vermieten und produziert nur Kosten.  

Zusammenwirken von Vermittler, Verkäufer und Bank

Wir gehen davon aus, dass unsere Mandanten bei dem Erwerb durch Herrn Lorenzen von der OHF - Haus für Finanzplanung GmbH & Co. KG nicht über die bestehenden finanziellen Risiken des Erwerbs hingewiesen worden sind, sondern dass ihnen vielmehr zu Unrecht der Erwerb als Steuersparmodell vorgestellt worden ist.  

Des Weiteren gehen wir davon aus, dass zwischen der OHF - Haus für Finanzplanung GmbH & Co. KG, als deren Vertreter Herr J. Lorenzen aufgetreten ist, zwischen der apoBank  und zwischen der Frank Müller GmbH institutionalisiert zusammen gearbeitet worden ist. 

Unser Ansatz und unser Angebot

Wir werden für unsere Mandanten nun Ansprüche gegenüber den Beteiligten prüfen und geltend machen. 

Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, sind wir gerne bereit, auch Sie zu Ihren Ansprüchen zu beraten und diese für Sie geltend zu machen.