Der Bundesgerichtshof hat die Klauseln von mehreren Banken und Sparkassen zu Verwahrentgelten gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt.
Sie können daher unter bestimmten Umständen diese Verwahrentgelte zurückverlangen.
Der Bundesgerichtshof hat die Klauseln von mehreren Banken und Sparkassen zu Verwahrentgelten gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt.
Sie können daher unter bestimmten Umständen diese Verwahrentgelte zurückverlangen.