Prüfungsanfechtung: Verwaltungsgericht München entscheidet über KI-Einsatz bei Zulassung zum Studium


Das Verwaltungsgericht München hat einen wegweisenden Beschluss zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge getroffen (Beschluss vom 8. Mai 2024 - M 3 E 24.1136). Die zunehmende Nutzung von KI in akademischen Prozessen, insbesondere als Hilfsmittel bei der Erstellung von Prüfungsleistungen, wirft immer mehr rechtliche Fragen auf, insbesondere auch zum Datenschutzrecht.

Im aktuellen Fall strebte der Antragsteller die Zulassung zum Masterstudiengang „Management and Technology“ an der Technischen Universität München für das Sommersemester 2024 an. Er reichte im November 2023 ein Essay zu dem Thema „AI-based systems as a solution to more sustainable energy supply“ ein. Doch im Januar 2024 schloss die Universität den Antragsteller wegen des Verdachts auf Täuschung aus dem Bewerbungsverfahren aus.

Grund für den Ausschluss war die Feststellung, dass der Antragsteller unerlaubte Hilfsmittel in Form von Künstlicher Intelligenz beim Verfassen des Essays genutzt habe. Ein KI-Detektor-Programm ermittelte, dass 71 % des Essays vermutlich von einer KI generiert wurden, was durch zwei Prüfer bestätigt wurde. Der Antragsteller verteidigte sich mit dem Argument, dass Niveauunterschiede in seinem Text nicht ungewöhnlich seien und bereits in früheren Arbeiten von ihm kritisiert wurden.

Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Es sah keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Auffälligkeiten im Text auf andere Weise als durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erklärt werden könnten. Der pauschale Hinweis, den Text ohne fremde Hilfe verfasst zu haben, genügte nicht, um den bestehenden Anscheinsbeweis zu widerlegen.

Die Entscheidung wird in der Literatur wird kontrovers diskutiert. Auch datenschutzrechtliche Aspekte sind bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, insbesondere zur dessen Aufdeckung zu berücksichtigen. 

Künftig werden sich die Gerichte wohl häufiger mit der Frage beschäftigen, ob und unter welchen Voraussetzungen Künstliche Intelligenz im Bildungsrecht eingesetzt werden darf.

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