Das Führen von Bussen und LKW ist gegenüebr einem PKW mit besonderen Gefahren verbunden. Daher ist in § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt, dass Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen müssen.
Hat ein LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisinhaber seine Befähigung bereits einmal nachgewiesen, wird ihm gemäß § 24 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert. Ist die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen, wird sie dem vormaligen Fahrerlaubnisinhaber gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 23 Abs. 1 Satz 2 FeV für weitere fünf Jahre nur neu erteilt, wenn er seine Eignung nachweist und keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 FeV ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Er ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart. Er empfiehlt, eine Verlängerung des Lkw-Führerscheins etwa drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse beantragt werden, da die Bearbeitungszeit üblicherweise entsprechend lang ist.
Ein augenärztliches Gutachten ist bei der Verlängerung einer Lkw-Fahrerlaubnis zwingend vorzulegen.
Im ebenfalls notwendigen allgemeinärztlichen Gutachten wird die psychische und körperliche Belastbarkeit des Fahrers überprüft. Es müssen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhte Blutzuckerwerte ausgeschlossen werden.
Gewerbliche LKW-Fahrer
Fahrer, die gewerblich unterwegs sind, haben dem Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Die ersten fünf Jahre ist nach der Grundqualifikation und anschließend im Abstand von jeweils fünf Jahren nachzuweisen.
Die Einzelheiten sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV) geregelt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen hat viele LKW- und Busfahrer im Verfahren, insbesondere bei Auflagenerteilung durch die Behörden erfolgreich vertreten.