Haben Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt – und eine saftige „Vorfälligkeitsentschädigung“ kassiert? Dann sind Sie nicht allein. Doch in vielen Fällen ist diese Forderung der Banken rechtswidrig. Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Und das eröffnet Verbrauchern neue Chancen, bares Geld zurückzuholen.


Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn ein Kredit vor dem vereinbarten Ende zurückgezahlt wird – zum Beispiel weil Sie Ihre Immobilie verkaufen oder umschulden –, verlangt die Bank häufig eine „Vorfälligkeitsentschädigung“. Damit will sie den Zinsverlust kompensieren. Das ist grundsätzlich zulässig – aber nur unter einer wichtigen Voraussetzung: Die Bank muss im Vertrag klar und transparent erklären, wie sie diese Entschädigung berechnet.


Was hat der BGH entschieden?

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.11.2023, XI ZR 44/22) hat jetzt ein deutliches Signal gesetzt:

Ist die Berechnungsmethode im Vertrag nicht klar, verliert die Bank ihren Anspruch.

Im entschiedenen Fall war die Klausel zur Berechnung mehrdeutig und nicht nachvollziehbar. Folge: Kein Geld für die Bank.


Was bedeutet das für Sie?

Ganz einfach: Viele Verträge enthalten solche unklaren Formulierungen. Und das bedeutet: Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – oder muss sie zurückzahlen. Prüfen lohnt sich also – gerade wenn es um mehrere tausend Euro geht.


Fallbeispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar aus Berlin hatte einen Kredit über 200.000 € abgeschlossen – und nach vier Jahren vorzeitig zurückgezahlt. Die Bank verlangte fast 8.000 € Vorfälligkeitsentschädigung. Doch die Berechnung im Vertrag war unklar formuliert – wir konnten die Forderung erfolgreich komplett abwehren. Das Paar war mehr als erleichtert – und um mehrere tausend Euro reicher.


Ihr nächster Schritt – meine Empfehlung

Wenn Sie in den letzten Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben – oder eine solche Forderung im Raum steht –, lassen Sie den Vertrag prüfen. Ich analysiere für Sie:


  • Ob die Klauseln zur Berechnung transparent und wirksam sind
  • Ob und wie Sie gezahlte Beträge zurückfordern können
  • Ob Ihnen ein vollständiger oder teilweiser Erlass zusteht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und erfahrener Berater von Verbrauchern und Entscheidungsträgern bringe ich juristische Komplexität verständlich auf den Punkt. Ich erkläre Ihnen genau, was geht – und was nicht.

Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung – klar, strategisch und transparent.