Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschied am 17. Februar 2025 (Az.: 201 ObOWi 26/25), dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung entscheidend ist. Laut Gericht ist der Vorsatz gegeben, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit kannte und dennoch deutlich überhöht fuhr.
Im vorliegenden Fall wurde der Betroffene wegen „vorsätzlicher“ Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 90 km/h zu einem Bußgeld von 1.400,00 € verurteilt und ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Die Geschwindigkeitsmessung fand in einem Baustellenbereich statt, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit, durch vier beidseitig der Fahrbahn aufgestellte Schilderpaare, sukzessive bis auf 80 km/h reduziert wurde (sog. "Geschwindigkeitstrichter") , der Fahrer vor dem "Blitzer" also gleich mehrere Verkehrszeichen passierte, die ihn darauf hinwiesen. Konkrete Anhaltspunkte, dass sämtliche vier aufgestellten Schilderpaare nicht erkennbar waren gab es nicht. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung bemerkt hatte, was Vorsatz indiziert.
Diese Entscheidung bestätigt einmal wieder, dass von den Gerichten bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (i.d.R. um mehr als 40 %) häufig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen wird, insbesondere wenn entsprechende Verkehrszeichen gut sichtbar sind und keine bekannten Anhaltspunkte für das Übersehen dieser bestehen . Die Annahme von Vorsatz ist die Grundlage für die Anwendung strengerer Strafen, da das vorsätzliche Überschreiten von Tempolimits oft mit erhöhten Bußgeldern und Fahrverboten einhergeht . Diese aktuelle Entscheidung belegt einmal mehr, dass bei deutlichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und insbesondere nach Geschwindigkeitstrichtern, Vorsatz angenommen und verschärfte Sanktionen ausgeurteilt werden. Dabei sind häufig die Fahrverbote für die Betroffenen besonders belastend und können heute - anders als früher - auch i.d.R. nicht mehr durch eine Erhöhung der Geldbuße ersetzt werden.