Vorsicht bei falschen Angaben gegenüber der Versicherung! - Leistungsfreiheit droht!

Eine Versicherung bietet finanziellen Schutz in unvorhergesehenen Situationen. Doch was passiert, wenn Sie unabsichtlich oder absichtlich falsche Angaben machen? Im schlimmsten Fall kann Ihnen die Versicherung die Leistungen verweigern. In diesem Artikel klären wir, welche Konsequenzen falsche Angaben haben können und wie die Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht Jürgen Wahl Ihnen helfen kann, Ihre Rechte zu wahren.

Die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben

Warum korrekte Angaben entscheidend sind

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei der Meldung eines Schadens. Falsche Angaben, sei es aus Versehen oder absichtlich, können dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird. Dies bedeutet, dass die Versicherung keine Entschädigung zahlt, selbst wenn der Schaden an sich versichert wäre.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, wie schwerwiegend die Folgen sein können. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Versicherungsnehmer keine Leistungen aus seiner Gewerbeinhaltversicherung erhält, da er die Versicherung arglistig über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften getäuscht hat.

Fallbeispiel: Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main

In einem Rechtsstreit zwischen einem Fahrradhandelsinhaber und einer Versicherungsgesellschaft ging es um die Frage, ob die Sicherheitsanforderungen gemäß dem Versicherungsvertrag erfüllt waren. Der Fahrradhandelsinhaber hatte nach einem Einbruchdiebstahl eine Schadensersatzforderung gestellt. Die Versicherung verweigerte jedoch die Leistung mit der Begründung, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden und der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht habe.

Der Kläger behauptete, dass die Fenstergitter seiner Werkstatt die Mindestanforderungen der Versicherung erfüllten. Diese mussten gemäß den Versicherungsbedingungen mindestens 8 cm tief im Mauerwerk verankert sein. Während der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die oberen Verankerungen der Gitterstäbe nur etwa 1,5 cm tief waren. Die Versicherung konnte nachweisen, dass der Kläger nachträglich die unteren Bohrlöcher vertieft hatte, um den Anschein zu erwecken, die Anforderungen seien erfüllt.

Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung und stellte fest, dass der Kläger arglistig getäuscht hatte. Die Versicherung war somit von der Leistungspflicht befreit.

Wichtige Aspekte des Urteils

Das Gericht betonte, dass jede objektiv falsche Angabe oder das Verschweigen wichtiger Tatsachen ausreicht, um eine arglistige Täuschung anzunehmen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger nicht nur die Tiefe der Verankerung falsch angegeben, sondern auch versucht, eine Zeugin zu beeinflussen, falsche Angaben zu machen. Die Zeugin bestätigte jedoch die Unregelmäßigkeiten und entlastete die Versicherung.

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass die Einhaltung der Vertragsbedingungen und die Wahrheitsgemäßheit der Angaben von größter Bedeutung sind. Bei arglistiger Täuschung spielt die Kausalität keine Rolle, d.h., selbst wenn die falschen Angaben nicht ursächlich für den Schaden sind, kann die Versicherung leistungsfrei werden.

Unterstützung durch die Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht Jürgen Wahl

Unsere Expertise

Die Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht Jürgen Wahl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Offenbach und Hanau, wenn es um Fragen rund um das Versicherungsrecht geht. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt Herr Wahl über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen, um Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen.

Unsere Dienstleistungen

  1. Beratung und Vertretung: Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber Ihrer Versicherung. Sollten Sie bereits in einen Streitfall verwickelt sein, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  2. Prüfung Ihrer Versicherungsverträge: Wir überprüfen Ihre bestehenden Versicherungsverträge und klären Sie über mögliche Fallstricke und Missverständnisse auf. Dies hilft, zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen können. Dabei prüfen wir die Sachlage und unterstützen Sie bei der Beweisführung.

  4. Schulung und Prävention: Wir bieten Schulungen und Seminare an, um Sie und Ihre Mitarbeiter für die Bedeutung korrekter Angaben und die Einhaltung der Versicherungsbedingungen zu sensibilisieren.

Fallbeispiele und Erfolgsbilanz

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und ihnen geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir kennen die Tricks und Taktiken der Versicherungen und wissen, wie man ihnen begegnet. Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich und zeigt, dass wir auch in komplexen und aussichtslos erscheinenden Fällen erfolgreich sein können.

Ihr nächster Schritt

Falsche Angaben gegenüber der Versicherung können schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist es unerlässlich, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Vertrauen Sie auf die Expertise und das Engagement der Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht Jürgen Wahl.

Besuchen Sie unsere Webseite www.versicherungsrecht-offenbach.de und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Lassen Sie sich von uns kompetent beraten und vertreten, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Handeln Sie jetzt! Schützen Sie sich vor den Risiken falscher Angaben und sichern Sie sich die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Versicherungsrecht. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.