Wer den „Bitcoin“-Hype verpasst hat, sollte jetzt genau hinschauen.

Internationale Spezialisten versprechen neue Möglichkeiten, Gewinne zu erzielen. Doch Vorsicht: Nicht jedes Angebot ist seriös! Nachdem der Bitcoin im Februar 2024 die 50.000-USD-Marke überschritten hat, viele hatten vom Ziel – der 100.000-USD-Marke geträumt. Dies ging in Erfüllung. Oder etwa nicht? Haben Sie die Kontrolle über Ihr Wallet?

Unsere Empfehlung: Vorsicht statt Hektik!

Investieren Sie nur mit Geld, das Sie nicht dringend benötigen und im schlimmsten Fall auch verlieren können. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren möchten, achten Sie darauf, nur bei zugelassenen Finanzdienstleistern zu kaufen. Diese benötigen eine Lizenz gemäß § 64y KWG, die seit dem 1. Januar 2020 Pflicht ist.

Bereits vor diesem Datum galten Bitcoin und andere Kryptowährungen als sogenannte Rechnungseinheiten und unterlagen daher nach § 32 Abs. 1 KWG ebenfalls einer Erlaubnispflicht. Außerdem waren Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen auch vor 2020 verpflichtet, Geldwäschegesetze einzuhalten (§ 2 Abs. 1 GwG).

Schutz vor unseriösen Anbietern

Seien Sie misstrauisch, wenn Anbieter Sie online mit verlockenden Versprechen ansprechen. Professionell gestaltete Webseiten und Werbung können täuschen – oft steckt dahinter nichts anderes als gut gemachte Betrügereien.

Besonders riskant wird es, wenn die Berater anbieten für Sie eine Wallet einzurichten, erst Recht, wenn Ihnen selbst nicht beigebracht wird wie Sie selbstständig über das Guthaben hin Kryptowährung verfügen können. 

Wird die (vetrauensvolle) Internet- Plattform von einer Firma außerhalb Europas betrieben solten Sie es sich "dreimal überlegen".  Viele dieser Unternehmen sitzen in Ländern wie den Seychellen, den Marshallinseln oder Belize. Ihre vermeintlichen Gewinne könnten dort in Sicherheit sein – aber nicht für Sie. Deutsche Staatsanwaltschen und Gerichte können in solchen Fällen im Regelfall nicht helfen. Allerdings gelingen in Einzelfällen auch Beschlagnahmen von Millionenwerten im Ausland.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie bereits investiert haben und Probleme auftreten, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  1. Der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen oder Unternehmen.
  2. Der Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Leider ist es oft schwierig, wirtschaftliche Schäden wiedergutzumachen, insbesondere wenn die Verantwortlichen im außereuropäischen Ausland sitzen. Deshalb ist Wachsamkeit Ihre beste Verteidigung. Sind Sie Opfer der häufig nahezu perfekten Täuschung geworden, geben Sie nicht frühzeitig auf.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Dafür benötigen wir folgende Informationen:

  • Name der Handelsplattform oder des Brokers,
  • Höhe der Investition,
  • sowie relevante Unterlagen (z. B. Screenshots, E-Mails, Abrechnungen).

Schicken Sie uns diese Informationen per E-Mail an [email protected].

Kosten entstehen Ihnen erst, wenn Sie uns ausdrücklich mit der Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Für eine kostenpflichtige Erstberatung (249,90 €) können Sie uns ebenfalls direkt kontaktieren, um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen.