Immer ehrlich bleiben! Lügen Sie bei einer berechtigten Frage (z.B. ob Sie als Köchin oder Friseuren an einer Allergie leiden), kann das später den Job kosten, wenn die Lüge rauskommt (BAG, Az. 2 AZR 396/10). Allerdings darf der Chef nicht wahllos alles fragen (BAG, Az. 2 AZR 270/83). Tabuthemen sind: Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit, Fragen nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BAG, Az. 6 AZR 339/11). Werden solche Fragen gestellt, ist Lügen erlaubt.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Vorstellungsgespräch: Lügen kann den Job kosten!
2013/02/27

Thorsten Ruppel
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Rechtsanwälte Bender & Ruppel
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