Patchworkfamilien sind Familien, in denen mindestens ein Kind nur mit einem Ehepartner verwandt ist, weil es für diesen die zweite Ehe ist oder das Kind aus einer nichtehelichen vorherigen Beziehung stammt. In diesen Familien kann es also gemeinsame Kinder und für die Ehepartner „fremde" Kinder aus anderen Beziehungen geben.
Aus der Sicht auf das Erbrecht kann in solchen Konstellationen für die Vermögensnachfolge erheblicher „Sprengstoff" sein, was folgender Fall verdeutlichen soll:
Erich Meier lernt Frauke Frieder kennen und lieben und heiratet sie. Er ist Witwer, sie ist geschieden, sodass es sich für beide um die zweite Ehe handelt.
Erich ist vermögend und Eigentümer von zwei Miethäusern in Köln sowie dem Familienheim. Aus seiner Ehe mit der verstorbenen Ehefrau sind zwei Kinder hervorgegangen, Konrad und Karoline. Frauke hatte mit dem ersten Ehemann eine „Rosenkrieg“-Scheidung. Entsprechend ist das Verhältnis zu ihm vergiftet. Aus der ersten Ehe hat sie einen Sohn, Stefan, der nicht verheiratet ist und keine Kinder hat.