Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Konstellationen sinnvoll sein, um die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartner klar zu regeln. Der Beitrag zeigt die 3 häufigsten Konstellationen auf, in denen ein Ehevertrag abgeschlossen wird, bzw. abgeschlossen werden sollte:

1. Selbstständigkeit und Unternehmer

Ein Ehepartner ist selbstständig oder führt ein Unternehmen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, die finanziellen Verhältnisse klar zu regeln, um das Unternehmen und seine wirtschaftliche Stabilität zu schützen.

Regelungsinhalte:

- Ausschluss oder Modifizierung des Zugewinnausgleichs: Um zu verhindern, dass das unternehmerische Vermögen im Falle einer Scheidung geteilt werden muss, kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

- Regelung des Versorgungsausgleichs: Oftmals sind Unternehmer nicht gesetzlich rentenversichert, so dass besondere Vereinbarungen zum Versorgungsaugleich getroffen werden müssen.

- Vereinbarungen zur Unterhaltszahlung: Klare Regelungen zur Höhe und Dauer des Unterhalts können Streitigkeiten vorbeugen.

2. Ehe mit "Carearbeit"

Ein Ehepartner übernimmt überwiegend die Carearbeit, wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Haushaltstätigkeiten, während der andere Ehepartner berufstätig ist und das Familieneinkommen verdient.

Hier ist es wichtig, die wirtschaftliche Absicherung des Partner, der Carearbeit leistet, sicherzustellen.

Regelungsinhalte:

- Unterhaltsregelungen: Vereinbarungen über die Dauer und Höhe des Unterhaltes im Falle einer Scheidung, um die wirtschaftliche Absicherung des Partners, der Carearbeit leistet, zu gewährleisten. Stichwort: Teilung des Familieneinkommens.

- Versorgungsausgleich: Regelungen, die sicherstellen, dass der Partner, der Carearbeit leistet, im Alter angemessen abgesichert ist, auch wenn er keine eigenen Rentenansprüche erworben hat. 

- Vermögensaufteilung: Festlegung, wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird, um die finanzielle Absicherung beider Partner zu gewährleisten.

3. Wiederverheiratung mit Kindern aus früherer Beziehung

Einer oder beide Ehepartner haben Kinder aus früheren Beziehungen und möchten sicherstellen, dass deren Erbrechte und Unterhaltsansprüche gewahrt bleiben. 

Regelungsinhalte: 

- erbrechtliche Regelungen: Vereinbarungen zur Erbfolge und zum Pflichtteilsverzicht, um sicherzustellen, dass die Kinder aus früheren Beziehungen im Erbfall abgesichert sind. 

- Gütertrennung: Um das Vermögen der neuen Ehe von dem der früheren Beziehung zu trennen, kann Gütertrennung vereinbart werden.

- Unterhaltsregelungen: Klare Festlegungen zum Unterhalt für Kinder aus früheren Beziehungen und Anpassungen für den neuen Partner.

Fazit: Ein Ehevertrag bietet in diesen und anderen Konstellationen die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen und so Streitigkeiten und Unsicherheiten vorzubeugen. Es ermöglicht eine Begegnung auf Augenhöhe, faire Lösungen können verhandelt und festgelegt werden.