Voraussetzungen fĂŒr einen Anspruch auf Pflichtverteidigung:
âïž Voraussetzung | đ ErklĂ€rung |
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đŽ Schwere der Tat | Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen oder eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe droht. |
â ïž Schwierigkeit der Rechtslage | Falls das Verfahren komplex ist oder schwierige rechtliche Fragen geklĂ€rt werden mĂŒssen. |
đ§ââïž UnfĂ€higkeit zur Selbstverteidigung | Wenn der Angeklagte geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. |
đ Möglichkeit der Untersuchungshaft | Falls der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft sitzt oder eine solche droht. |
đïž Vertretung vor höheren Gerichten | Vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof ist ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben. |
đ Opfer schwerer Straftaten | Bei bestimmten Opfern von Sexualstraftaten kann ein Pflichtverteidiger gestellt werden. |
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TIPP!
Sollten Sie einen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben, nutzen Sie die Chance diesen selbst auszuwÀhlen!
ⶠGemÀà § 142 I StPO soll dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer Frist den Anwalt seines Vertrauens vorzuschlagen. Bevor also das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, erhÀlt man die Aufforderung, selbst einen Anwalt zu benennen.
Wie hoch sind die Kosten der Pflichtverteidigung?
â¶ ZunĂ€chst ĂŒbernimmt das Gericht die Kosten (unabhĂ€ngig von Ihren wirtschaftlichen VerhĂ€ltnissen!)Â
â¶ Im Falle einer Verurteilung bestimmt das Gericht in derRegel, dass Sie die gesamten Kosten des Verfahrens und damit auch die GebĂŒhren Ihres Pflichtverteidigers zu tragen haben.