Amtsgerichte beschäftigen sich oft mit Mietstreitigkeiten, die für Mieter und Vermieter gleichermaßen richtungsweisend sind. Im vorliegenden Fall entschied das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek am 05.11.2024 (Az. 715 C 106/24) zugunsten einer Mieterin, die aufgrund eines monatelangen Ausfalls der Warmwasserversorgung ihre Miete gemindert hatte. Das Urteil gibt wichtige Hinweise darauf, welche Rechte Mieter bei gravierenden Wohnungsmängeln haben und wie Vermieter reagieren sollten.
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Warmwasser-Ausfall im Winter – 35% Mietminderung
2024/11/20

Tim Oliver Becker
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