Warten auf das Erbe – was tun, wenn die Bank nicht auszahlt?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist bereits eine schwere emotionale Belastung. Umso frustrierender kann es sein, wenn eine Bank die Auszahlung des Erbes verzögert oder verweigert. Doch was können Erben in solchen Situationen tun?
Warum zahlt die Bank nicht aus?
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Bank das Guthaben eines Verstorbenen nicht sofort auszahlt:
- Fehlende Unterlagen: Die Bank benötigt oft einen Erbschein, ein Testament oder einen anderen Nachweis über die Erbenstellung.
- Unklare Rechtslage: Gibt es mehrere Erben, kann die Bank eine Einigung zwischen allen Beteiligten verlangen.
- Interne Prüfungen: Die Bank kann verpflichtet sein, Vorgänge auf Geldwäsche oder andere Unregelmäßigkeiten zu prüfen.
Ihre Rechte als Erbe
Als Erbe haben Sie grundsätzlich das Recht, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen, sobald Ihre Erbenstellung nachgewiesen ist. Die Bank darf die Auszahlung nicht unnötig verzögern. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie handeln:
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung: Verlangt die Bank zusätzliche Unterlagen, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
- Fristen setzen: Geben Sie der Bank schriftlich eine angemessene Frist zur Bearbeitung (z. B. 14 Tage).
- Rechtsberatung einholen: Verzögert die Bank die Auszahlung weiterhin, kann eine spezialisierte Anwaltskanzlei Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unsere Unterstützung für Erben
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn Sie Probleme mit einer Bank im Zusammenhang mit Ihrem Erbe haben. Wir prüfen Ihren Fall und setzen uns dafür ein, dass Sie schnell und rechtssicher auf Ihr Erbe zugreifen können.
Wir bieten Ihnen:
- Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls,
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der Bank,
- und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht.
Kontaktieren Sie uns!
Schildern Sie uns Ihren Fall unverbindlich per E-Mail an [email protected]. Geben Sie dabei bitte folgende Informationen an:
- Name der Bank,
- Details zur Kontoverbindung,
- sowie vorhandene Unterlagen (z. B.: Korrespondenz - Antragstellung, letzwillige Verfügung / Testament, Mitteilungen des Nachlassgerichts).
Kosten entstehen Ihnen erst, wenn Sie uns ausdrücklich mit der Bearbeitung beauftragen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht!