Ganz einfach:
Der Mandant, der sich mit einem rechtlichen Anliegen an den Anwalt wendet, erwartet eine fachlich kompetente Beratung. Der Anwalt stellt seine Fachkompetenz, berufliche Erfahrung und Zeit dem Mandanten zur Verfügung. Damit verdient ein Anwalt Geld.
Immer wieder wird man damit konfrontiert, dass Ratsuchende überrascht sind, wenn für eine gewünschte und erfolgte Beratung Kosten anfallen. Aussagen wie, ich habe doch nur eine kurze Einschätzung der Rechtslage gewollt oder ich habe dem Anwalt nur ein paar Unterlagen zugeschickt, hört man dabei öfters.
Beim Kontakt mit dem Anwalt besteht vielfach nicht das Bewusstsein, bereits bei bestimmten Anfragen eine kostenpflichtige Leistung auszulösen. Dahinter liegt die Vorstellung, dass man als Kunde sich in einem Geschäft zunächst kostenlos beraten lassen kann und dann entscheidet, ob man etwas kaufen will. Die Dienstleistung eines Anwaltes ist aber nicht vergleichbar.
Wann eine anwaltliche Erstberatungsleistung vorliegt und wieviel sie kosten darf, sind genau definiert.
Die Erstberatung umfasst eine mündliche, ggf. auch telefonische, Beratung durch den Anwalt, welche dazu dient, den Sachverhalt zu erfassen und eine erste überschlägige und pauschale Einschätzung in Bezug auf die Rechtsfragen des Mandanten erteilen zu können.
Daraus folgt, dass ein Erstberatungstermin nicht unbedingt der umfassenden Beratung und Bewertung einer rechtlichen Angelegenheit dienen kann. Dem Anwalt wird erstmalig ein Sachverhalt vorgetragen, der einer rechtlichen Beurteilung darf. Manchmal ist es erforderlich weitere Recherchen vorzunehmen. Insbesondere dann, wenn umfangreiche Unterlagen vorhanden sind, die zu sichten sind. In einem Erstberatungsgespräch können nicht immer alle Probleme gleich gelöst werden. Vielfach sind nach einer Erstberatung die Fragen des Mandanten aber geklärt und damit bietet die Erstberatung vielen Mandanten einen schnellen und wirtschaftlich sinnvollen Weg sich rechtlich zu informieren.
Eine seriöse Beratung beinhaltet auch, von aussichtslosen oder mit hohem Kostenrisiko verbundenen Unterfangen abzuraten und die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten dabei im Blick zu haben. Der Mandant erwartet zu Recht eine objektive Beratung. Eine kostenlose Erstberatung ist damit nicht vereinbar. Für keinen Anwalt ist es möglich seine Zeit zur Verfügung zu stellen, wenn keine Aussicht damit verbunden ist diesen Aufwand vergütet zu bekommen.
Die Kosten der Erstberatung hat der Gesetzgeber für den Verbraucher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gemäß § 34 RVG beträgt die maximale Gebühr für einen Verbraucher netto 190,00 € bzw. 226,10 € brutto.
Was gehört zu einer Erstberatung?
Grundsätzlich gehört die Sichtung vorab übersandter Unterlagen oder eine schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs nicht zu einer Erstberatung. Diese Tätigkeit des Anwaltes ist nur im Rahmen eines erteilten Mandates geschuldet.
Bietet der Anwalt dem Ratsuchenden an, Unterlagen ihm vorab zu übersenden, um diese dann in einem Beratungsgespräch mit dem Mandanten zu besprechen, dann sollte der Ratsuchende vorab immer klären, ob der Anwalt bereit ist die Beratung als Erstberatung abzurechnen oder ob ein reines Beratungsmandat bereits vorliegt, das mit höheren Gebühren einhergeht.
Wann endet die Erstberatung?
Die Erstberatung endet mit dem Beratungstermin.
Üblicherweise notiert der Anwalt den Inhalt des Gespräches für seine Akte und erstellt darüber einen Aktenvermerk. Soll die Angelegenheit später fortgesetzt werden, dann kann der Anwalt auf den Inhalt der Erstberatung zurückgreifen. Einen Anspruch darauf, dass der Mandant die Notizen des Anwaltes als Gedächtnisstütze erhält, besteht nicht.
Wünscht der Mandant die Beantwortung weiterer Fragen, telefonisch oder schriftlich nach dem Termin, dann ist diese Tätigkeit nicht mehr von der Erstberatung umfasst.
Der Mandant sollte daher immer sich vorher vergewissern, ob der Anwalt bereit ist, noch Informationen zum Termin nachzuliefern und ob dies noch im Rahmen der Erstberatungsgebühr erfolgt. Vielfach sind Anwälte bereit noch auf Fragen einzugehen, die nicht sofort in der Erstberatung geklärt werden können, wenn sich der damit verbundene Zeitaufwand in Grenzen hält.
Wie lange dauert eine Erstberatung?
Das hängt immer vom zu klärenden Sachverhalt und der Komplexität der Rechtsfragen ab.
Manche rechtliche Anliegen des Mandanten können vom Anwalt schneller und eindeutig beurteilt werden als andere. Von Vorteil ist dabei immer, wenn der Anwalt über vertieftes Fachwissen in dem betreffenden Rechtsbereich verfügt und so klare Aussagen gegenüber dem Mandanten treffen kann.
Ein komplexer Sachverhalt und viele Einzelfragen dazu, brauchen hingegen mehr Zeit für deren Beantwortung. Insbesondere in Rechtsbereichen des Familien- und Erbrechts muss der Anwalt sich ein umfangreiches Bild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verschaffen, um mit diesen Informationen eine Beurteilung der Rechtslage vornehmen zu können. Nimmt sich der Anwalt die Zeit, die erforderlich ist für die Klärung des gesamten Sachverhaltes, dann bleibt es dennoch bei der Höchstgrenze der Erstberatungskosten von 190,00 € zzgl. MwSt.
Letztendlich kann kein Anwalt im Voraus beurteilen, wie viel Zeit es in Anspruch nimmt in einem Erstberatungsgespräch alle relevanten rechtlichen Bereiche zu erörtern und den Mandanten die gewünschten Informationen zu seinem Anliegen zu liefern. Dies stellt sich in der Regel erst im Laufe der Beratung heraus.
Weist der Anwalt schon vor dem Erstberatungsgespräch darauf hin, dass die Erstberatung zeitlich limitiert ist, dann sollte man sich überlegen, ob die zu erwartende Beratung wirklich von Nutzen sein wird.
Kann der Anwalt auf seine Erstberatungsgebühr verzichten?
Alles, was an Beratung gegenüber dem Mandanten stattgefunden hat, löst die Erstberatungsgebühr aus. Wie hoch diese im Einzelfall in angemessener Weise angesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Davon zu unterscheiden ist ein erstes informatorisches Gespräch zwischen Anwalt und Mandant, meistens telefonisch. Dies findet in der Regel statt um den Erstberatungstermin vorzubereiten, also zu klären, welches rechtliche Problem überhaupt vorliegt. Nimmt sich der Anwalt dafür ein paar Minuten Zeit, so wird er dafür keine Gebühren erwarten.
Grundsätzlich darf ein Anwalt auf seine gesetzlich ihm zustehenden Gebühren nicht verzichten. Rechnet er eine Beratungsleistung nicht ab, obwohl er es könnte, kann dies jedoch verschiedene Gründe haben. Teilweise werben Anwälte mit ihrer kostenlosen Erstberatung und erhoffen sich so neue Mandanten zu gewinnen. Bei treuen Mandanten wird man im Sinne der Kundenpflege nicht unbedingt jede zusätzliche kleine Beratung auch in Rechnung stellen wollen.
Zusammenfassung
Das Fazit ist, dass der Anwalt für seine Beratungsleistung eine Bezahlung verlangen und eine kostenlose Beratung vom Mandanten nicht erwartet werden kann.
Um nicht irgendwelche Missverständnisse zwischen Mandant und Anwalt aufkommen zu lassen, gibt es nur eine Lösung: Sprechen Sie das Thema Gebühren vor ihrem Beratungsgespräch beim Anwalt an.
Über Geld zu sprechen ist kein Tabu. Jeder Anwalt ist bereit Auskunft über die Kosten seiner Leistung zu geben und wird diese vorab dem Mandanten bei Kontaktaufnahme erläutern.
Anwaltssache ist Vertrauenssache. Meine Devise als Anwältin ist, dass der Mandant nicht im Unklaren sich befinden soll über die zu erwartenden Gebühren, wenn er sich an mich wendet. Mandanten haben unterschiedliche Erfahrungen, Erwartungen und Vorstellungen, was die Dienstleistung des Anwaltes angeht. Entsprechend unterschiedlich muss und soll der Anwalt über die Gebühren informieren.