Duldungsvollmacht – Wenn Schweigen zustimmend wirkt

Die meisten denken, dass eine Vollmacht immer schriftlich oder zumindest ausdrücklich erteilt werden muss. Doch das ist nicht immer der Fall! Eine sogenannte Duldungsvollmacht kann entstehen, wenn jemand wiederholt in deinem Namen handelt – und du das einfach geschehen lässt.

Was ist eine Duldungsvollmacht?

Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn du stillschweigend duldest, dass eine andere Person für dich Verträge abschließt. Das bedeutet: Du widersprichst nicht und lässt es über längere Zeit geschehen. Dadurch kann es sein, dass du an diese Verträge gebunden wirst – auch wenn du nie ausdrücklich zugestimmt hast.

Voraussetzungen der Duldungsvollmacht

Damit eine Duldungsvollmacht vorliegt, müssen drei Dinge erfüllt sein:
1️⃣ Jemand tritt wiederholt als dein Vertreter auf.
2️⃣ Du weißt davon und unternimmst nichts dagegen.
3️⃣ Der Vertragspartner geht davon aus, dass diese Vertretung erlaubt ist.

Typisches Beispiel: Dein Mitbewohner bestellt regelmäßig Internet- oder Stromverträge auf deinen Namen. Du nutzt die Leistungen und sagst nichts. In diesem Fall kann eine Duldungsvollmacht vorliegen – und du bist an den Vertrag gebunden.

Wann wird es kritisch?

Problematisch wird es, wenn du plötzlich nicht mehr für diese Verträge haften willst. Hast du die scheinbare Vertretung lange geduldet, kannst du dich möglicherweise nicht mehr darauf berufen, dass du nie ausdrücklich zugestimmt hast. Das gilt insbesondere im Geschäftsleben: Lässt ein Chef seine Angestellten regelmäßig in seinem Namen Verträge abschließen, kann das als Duldungsvollmacht gewertet werden.

Fazit

Achte darauf, wer für dich handelt – und widersprich rechtzeitig, wenn du nicht willst, dass eine Duldungsvollmacht entsteht. Sonst kann Schweigen teuer werden!

📌 Schon mal in so eine Situation geraten? 

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