Die Festnahme durch die Polizei ist ein gravierender Eingriff in die persönliche Freiheit und unterliegt daher strengen gesetzlichen Regelungen. Doch was passiert genau, wenn jemand festgenommen wird? Welche Rechte hat der Festgenommene und wie sollte er sich am besten in einer solchen Situation verhalten? Dieser Artikel erklärt, was bei einer Festnahme passiert und welche Rechte einer festgenommenen Person in Deutschland zustehen.


Allgemeines zur Festnahme


Eine Festnahme ist die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person aufgrund straf- oder zivilrechtlicher Vorschriften. Sie kommt immer dann in Betracht, wenn der Erlass eines richterlichen Haftbefehls nicht abgewartet werden kann. Dies kann einerseits dann der Fall sein, wenn der Täter noch am Tatort gestellt wird. Da die Beamten des Polizeidienstes nicht immer rechtzeitig am Tatort sein können, steht dieses Recht der vorläufigen Festnahme grundsätzlich jedermann zur Verfügung, § 127 Abs. 1 StPO. Andererseits und in der Praxis auch wesentlich bedeutender kann eine vorläufige Festnahme auch dann angebracht sein, wenn grundsätzlich die materiellen Voraussetzungen des Haftbefehls gemäß §§ 112 ff. StPO vorliegen, ein solcher jedoch noch nicht ergangen ist und ein Abwarten die Festnahme gefährden würde (sog. Gefahr im Verzug). In einem solchen Fall können Staatsanwaltschaft und Polizei den Beschuldigten vorläufig festnehmen, § 127 Abs. 2 StPO. Schließlich kann ein auf frischer Tat Betroffener auch dann vorläufig von der Staatsanwaltschaft oder den Beamten des Polizeidienstes festgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des § 127 StPO nicht vorliegen, aber eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich und zu erwarten ist, dass der Betroffene der Hauptverhandlung fernbleiben wird, § 127b StPO.


Ablauf der Festnahme


Zunächst müssen die Polizeibeamten die betroffene Person in Kenntnis setzen, dass sie festgenommen wird. Dabei sind grundsätzlich der Festnahmegrund sowie die wesentlichen Verdachtsmomente mitzuteilen, § 114a StPO. Zwangsmaßnahmen, wie das Anlegen von Handschellen, sind zulässig, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Person erheblichen Widerstand leistet. Nach der Festnahme ist die betroffene Person “unverzüglich” bzw. “spätestens am Tag nach der Festnahme” einem Richter vorzuführen, § 128 Abs. 1 StPO. Der Richter entscheidet sodann, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder die Person freizulassen ist.


Rechte des Festgenommenen


Während der Festnahme stehen dem Betroffenen bestimmte Rechte zu, die seine Freiheit und Würde schützen sollen. Zunächst hat der Festgenommene ein Recht auf eine ordnungsgemäße Belehrung gemäß § 114b StPO. Die Polizei ist verpflichtet, den Festgenommenen unverzüglich über den Tatvorwurf, sein Schweigerecht und das Recht, einen Anwalt oder Verteidiger zu kontaktieren, zu belehren. Gemäß § 137 StPO hat der Festgenommene auch ein Recht auf Rechtsbeistand. Er darf zu jeder Zeit einen Anwalt oder Verteidiger kontaktieren. Sofern sich der Festgenommene keinen Rechtsanwalt leisten kann, wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Des Weiteren hat die betroffene Person ein Recht auf die Benachrichtigung Dritter gemäß § 114c StPO. Sie darf demnach eine Person des Vertrauens bzw. einen Angehörigen verständigen. Nicht deutschsprachige Festgenommene haben das Recht auf einen Dolmetscher, der während der Vernehmung und bei wichtigen Belehrungen anwesend sein muss. Schließlich hat der Festgenommene das Recht auf eine richterliche Prüfung im Sinne des § 128 StPO. Dies bedeutet, dass „spätestens am Tage nach der Festnahme” ein Richter prüfen muss, ob die Festnahme rechtmäßig war. Sollte sich herausstellen, dass die Festnahme unrechtmäßig erfolgt ist, muss die Person unverzüglich freigelassen werden.


Grenzen der Festnahme


Da die Festnahme einen gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG darstellt, ist stets erforderlich, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend gewahrt wurde. Eine Festnahme ist demnach nur dann zulässig, wenn sie geboten, erforderlich und angemessen ist, um den Zweck des Strafverfahrens zu sichern. Polizeiliches Fehlverhalten, wie unverhältnismäßige Gewaltanwendung oder die Missachtung der Rechte des Festgenommenen, kann zu Beweisverwertungsverboten oder Schadensersatzansprüchen führen. Körperliche Misshandlungen und psychischer Druck sind stets strikt verboten.


Fazit


Eine Festnahme ist ein wichtiges Instrument zur effektiven Sicherung der Strafverfolgung in Eilsituationen, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regelungen. Betroffene sollten ihre Rechte kennen, um angemessen reagieren zu können. Mit entsprechender juristischer Unterstützung und Beratung können sich die Betroffenen effektiv verteidigen und sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Maßnahmen ergriffen werden.