Einführung
Gerade für kleine oder mittelständische Unternehmen, können nicht bezahlte Rechnungen, schnell zu einer großen Belastung werden. Daher wird ein schnelles Handeln gegenüber zahlungsunwilligen Kunden notwendig.
Viele Kunden, vor allem größere Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen, zeigen oftmals eine schlechte Zahlungsmoral und zahlen erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich zuvor verklagen. Einige dieser Unternehmen, planen diese „Mehrkosten“ sogar in Ihre Finanzplanung ein, da die Mahn- oder sogar die Anwaltskosten günstiger als ein Kredit ausfallen können.
Doch wie kann und sollte man sich dagegen wehren? Welche Schritte sollten zuerst unternommen werden? Wohin kann man sich wenden? An einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassobüro? Wie können Rechtsanwalts- und Inkassokosten vermieden werden?
In der Vorbereitung
Bereits zum Vertragsabschluss, sollten die Zahlungsmodalitäten vollständig geklärt werden (Zahlungsziel, Mahnkosten, Abschlagszahlungen, etc.). Dies verhindert anfallende Streitigkeiten schon im Vorhinein und ein (unabsichtlicher) Irrtum über die Zahlungsvereinbarungen kann ausgeschlossen werden.
In der Rechnung sollte das Zahlungsziel nochmals durch ein genaues Datum benannt werden (nicht: „Zahlung innerhalb von 14 Tagen“).
Was tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?
- Zahlungserinnerung
Den Kunden kontaktieren und diesen an die Begleichung der Rechnung erinnern. Viele Kunden vergessen die Zahlung von Rechnungen und eine freundliche Zahlungserinnerung sollte daher immer zuerst kommen. - Mahnung
Eine Mahnung ist grundsätzlich nicht notwendig, sofern auf der Rechnung oder bereits im Vertrag ein genaues Datum für die Zahlung festgelegt wurde. Jedoch empfiehlt es sich, den Kunden zur späteren Kostenvermeidung anzumahnen.
Wenn der Kunde auch innerhalb der Zahlungsfrist, welche in der Mahnung genannt wird, nicht bezahlt, müssen Sie sich überlegen welche weiteren Schritte Sie unternehmen.
Sie können Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen verkaufen, welche die Forderung dann ihrerseits eintreibt. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie schnell einen Teil des Geldes erhalten. Das Inkassounternehmen behält jedoch auch einen Teil der geschuldeten Summe. Dieses ist nicht berechtigt Sie vor Gericht zu vertreten. Daher macht die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen nur Sinn, wenn die Forderung nicht bestritten wird.
Ein Rechtsanwalt macht die gesamte Forderung in Ihren Namen geltend. Das heißt, im Erfolgsfall erhalten Sie die gesamte Forderungssumme. Das Honorar für den Rechtsanwalt muss der Kunde übernehmen, sofern die Beauftragung notwendig war.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist notwendig, wenn der Betroffene sich nicht mehr ohne juristische Hilfe wehren kann. Ab wann sich der Betroffene nicht mehr ohne juristische Hilfe wehren kann, ist Einzelfallabhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten. Gerne kann für Ihren Einzelfall vorab geprüft werden, ob die Kosten von der Gegenseite zu tragen wären.