Unterschiedliche Schadensbilder führen zu unterschiedlichen Zahlungen der Versicherung

Wasserschaden an Hausratgegenständen / Immer Neuwert ?

Wasserschäden können an Hausratgegenständen immer unterschiedlich aussehen. Es lässt sich also nicht sagen, dass jeder Gegenstand, der irgendwie mit Wasser in Berührung gekommen ist, sofort als „kaputt“ anzusehen ist. Beispielhaft dienen hierfür die Tischbeine. Erkennbar ist, dass Wasser an den Tischbeinen hochgezogen ist. Man könnte jedoch nicht sagen, dass man auf diesen Stühlen nicht mehr sitzen könnte.

Überlegungen zur Beschädigung

Aus diesem Grund gibt es auch Abstufungen bei der Ersatzpflicht in den Versicherungsbedingungen.  Grob gesprochen wird hier zwischen zerstörten Gegenständen, beschädigten Gegenständen und beeinträchtigten Gegenständen unterschieden.