Der Ärger mit dubiosen Branchenbucheinträgen ist wahrscheinlich so alt wie das Internet selbst und auch im Jahr 2025 bietet diese Methode zweifelhaften Unternehmen scheinbar gute Verdienstmöglichkeiten. Ein Beispiel bietet aktuell das Unternehmen WeConnect d.o.o. mit dem Firmenverzeichnis firmenfinder24.com.

Hier erfahren Sie mehr über die WeConnect d.o.o. und wie es zu den Rechnungen kommt. Auf meiner Homepage haben Sie zudem die Möglichkeit, ein (kostenpflichtiges) Abwehrschreiben gegen die Rechnung der WeConnect d.o.o. herunterzuladen. 

WeConnect d.o.o. verschickt Rechnungen für firmenfinder24.com

Das Unternehmen WeConnect d.o.o. bietet zu Jahresentgelten ab  700,83 € inkl. MwSt. Selbständigen und Unternehmern einen Branchenbucheintrag in ihrem Verzeichnis firmenfinder24.com an. Die WeConnect d.o.o. ist ein Unternehmen, das in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, wobei der Gesellschaftstyp „d.o.o.“ nur in einigen Nachfolge-Nationen des ehemaligen Jugoslawien eingetragen werden kann. Die auf dem Briefkopf der Rechnungen angegebene Adresse in Berlin ist möglicherweise nur eine Briefkastenadresse.

Wie kommt es zu den (angeblichen) Verträgen mit der WeConnect d.o.o.?

Meist nutzt das Unternehmen sog. Cold-Calls, also ungefragte Anrufe, um vor allem Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen dazu zu bringen, einen Eintrag auf der Seite firmenfinder24.com zu buchen. Ähnliche Vorgehensweisen sind auch von anderen Unternehmen bekannt, wie etwa die P.U.R. GmbH, die Einträge für die Seite Firmenauskunft 24 verkauft.

Die Vorgehensweise bei der Branchenbuchabzocke im Allgemeinen ist eigentlich seit Jahren gleich: Die Firmen nutzen meist öffentlich einsehbare Daten und rufen potentielle Opfer gezielt an. Durch verschiedene Legenden werden die Angerufenen dann davon überzeugt, dass ein Eintrag auf der beworbenen Seite eigentlich unumgänglich sei. Manche Firmen behaupten, dass man sonst im Internet quasi nicht mehr gefunden werden kann, andere behaupten in dem Gespräch sogar, dass bereits ein Eintrag bestehe und sich dieser nun automatisch um mehrere Jahre verlängert habe. Es gebe jedoch die Möglichkeit, die Laufzeit dieses Vertrages auf ein Jahr zu reduzieren, wenn man nun einem Vertragsschluss zustimme. Der zweite Teil des Gespräches, in dem der Vertragsschluss festgehalten wird, wird oftmals von den Unternehmen mit Einverständnis der Angerufenen aufgezeichnet.