Am 31. Juli 2024 fällte das Oberlandesgericht (OLG) München ein bemerkenswertes Urteil (Az. 7 U 351/23), das besonders für Unternehmen und Führungskräfte von Interesse ist. Es ging dabei um die fristlose Kündigung eines Vorstandsmitglieds einer Gesellschaft – ein Thema, das immer wieder in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auftaucht.
Der Fall im Überblick
Ein Vorstandsmitglied hatte dienstliche E-Mails an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet. Die Gesellschaft, für die er arbeitete, sah darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine Pflichten und sprach ihm eine fristlose Kündigung aus. Das Gericht musste klären, ob die Kündigung rechtlich haltbar war und ob das Unternehmen die Kündigungsfrist eingehalten hatte.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet – ohne die übliche Kündigungsfrist. Dafür muss allerdings ein „wichtiger Grund“ vorliegen, etwa eine grobe Pflichtverletzung. Bei Führungskräften und Vorständen sind solche Fälle nicht selten komplizierter, da sie besondere Pflichten gegenüber dem Unternehmen haben.
Die Entscheidung des OLG München
Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und erklärte die fristlose Kündigung für wirksam. Es stellte fest, dass das Weiterleiten der E-Mails ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten war. Diese Pflichten sind insbesondere bei Führungskräften von großer Bedeutung, da sie oft Zugang zu sensiblen Daten und Informationen haben.
Darüber hinaus kam in diesem Fall auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Das unsachgemäße Weiterleiten von dienstlichen E-Mails an private Accounts kann gegen die DSGVO verstoßen, da vertrauliche Unternehmensdaten oder personenbezogene Informationen unsicher gelagert werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit und Vertraulichkeit solcher Daten zu gewährleisten, und Mitarbeiter – insbesondere in Führungspositionen – müssen diese Regeln strikt einhalten.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, ob der Arbeitgeber rechtzeitig von dem Verstoß Kenntnis hatte, um die Kündigung auszusprechen. Auch hier entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers: Da das Weiterleiten der E-Mails als ein „Dauerverhalten“ eingestuft wurde, konnte der Arbeitgeber noch fristgerecht kündigen.
Warum ist das Urteil wichtig?
Für Unternehmen bedeutet das Urteil eine Bestätigung, dass grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche und datenschutzrechtliche Pflichten, wie der unsachgemäße Umgang mit vertraulichen Informationen, auch bei Vorständen zur sofortigen Kündigung führen können. Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sensible Daten sorgfältig behandeln.
Auf der anderen Seite sollten Arbeitnehmer, insbesondere in Führungspositionen, klar verstehen, welche Pflichten sie gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Auch scheinbar kleine Verstöße, wie das Weiterleiten von E-Mails, können weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch im Hinblick auf den Datenschutz.
Fazit
Das Urteil des OLG München zeigt, dass Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflichten und die DSGVO ernst genommen werden. Arbeitgeber haben das Recht, in solchen Fällen drastische Maßnahmen wie eine fristlose Kündigung zu ergreifen. Für Arbeitnehmer in leitenden Positionen ist es daher essenziell, die Einhaltung der internen Regeln und Datenschutzvorgaben nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
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