Seit 1.1.2025 ist Bulgarien Vollmitglied des grenzkontrollfreien Schengen- Raum, und daher gelten neue Regeln für das Reisen mit Kindern; hier sind die wichtigste Änderungen notiert.
Für Fragen und Rechtshilfe können Sie sich gerne an Advokat Assia Veltcheva, ll.m. wenden.
- Es wird keine Grenzkontrolle für Reisen innerhalb grenzkontrollfreien Schengen- Raum geführt;
- Die obligatorische notariell beglaubigte Erklärung, mit der die Abreise des Kindes von Bulgarien von dem abwesenden Elternteil zugestimmt wurde, ist nicht mehr vor der Grenzpolizei vorzulegen;
- Die Erklärung bleibt immer noch aktuell für Reisen außerhalb Schengen- Raum;
- Die Zustimmung beider Eltern (soweit beide Elternteile berechtigt sind sich um das Kind zu kümmern) für Erstellung eines Reisepasses für das Kind bis zum seinen 14 Geburtstag ist immer noch erforderlich;
- Das Verlassen des Landes mit dem Kind, gegen den Willen der abwesende Elternteil bzw. gegen den erzielten Vergleich oder Gerichtsentscheidung ist Verbrechen;
- Bei Verdacht, dass ein Kind illegal die Staatsgrenze verlassen wird, dürfen die Grenzpolizei Kontrolle durchführen. Falls der anwesende Elternteil nicht nachweisen kann, dass er berechtigt ist, allein mit dem Kind zu fahren bzw., zu fliegen, kann die Polizei die Abreise verhindern, bis die Genehmigung vorgelegt ist.
- Der Elternteil der aktiven Elternrechte hat und der nicht mit der Abreise des Kindes einverstanden ist, darf ein Eilverfahren beim Amtsgericht einleiten. Es ist eine neue Norm im Familiengesetzbuch eingeführt, die das Verfahren regelt. Nach diesen Regeln muss das Gericht sofort die Grenzpolizei über das Kind und das Risiko informieren und parallel dazu noch wird ein Signal im SIS über das Kind eingetragen lassen. Die Gerichtsentscheidung, die das Verlassen des Landes für das Kind verbieten kann, wird innerhalb 14 Tagen erlassen.