Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick über die jeweiligen Bußgelder für Abstandsverstöße bieten. Es kann dabei auch zu inhaltlichen Dopplungen kommen, weil sich viele Bereiche thematisch überschneiden.
Abstandsverstöße werden in der Regel mit dem VKS Messgerät durchgeführt. Dieses gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Der Vorteil, bei dem Messgerät werden die Daten gespeichert, sodass man diese nachrechnen und überprüfen kann.
1) Abstandsverstoß bei weniger als 80 Km/h
Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstandsverstoß bei weniger als 80 Km/h | 25,00 € | Nein | Nein |
mit Gefährdung | 30,00 € | Nein | Nein |
mit Sachbeschädigung | 35,00 € | Nein | Nein |
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß bei weniger als 80 Km/h in der Regel nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen oder aus der Akte folgt, dass keine Abstandsunterschreitung vorgelegen hat.
Punkte gibt es für diese Verstöße nicht und das auch unabhängig von der Höhe der Geldbuße, da diese beispielsweise wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister durch die Behörde erhöht werden kann.
Achtung bereits getilgte Voreintragungen dürfen nicht mehr bußgelderhöhend berücksichtigt werden!
Ein Fahrverbot droht bei Abstandsverstößen bei weniger als 80 Km/h in der Regel nicht.
2) Abstandsverstoß mit mehr als 80 Km/h
Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320,00 € | 1 | Nein |
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß bei mehr als 80 Km/h in der Regel, weil Ihnen neben der Geldbuße auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht.
Ein Fahrverbot droht bei einem Abstandsverstoß bei mehr als 80 Km/h in der Regel nicht.
3) Abstandsverstoß mit mehr als 100 Km/h
Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160,00 € | 2 | 1 Monat |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240,00 € | 2 | 2 Monate |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320,00 € | 2 | 3 Monate |
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß von 5/10 und 4/10 bei mehr als 100 Km/h in der Regel, weil Ihnen neben der Geldbuße auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht. Ein Fahrverbot droht für diese Verstöße allerdings nicht.
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß von 3/10, 2/10 und 1/10 bei mehr als 100 Km/h definitiv, weil Ihnen neben der Geldbuße auch die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister und 1 bis 3 Monate Fahrverbot drohen.
Da 3/10 bis 1/10 Verstöße mit einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monate geahndet werden, sollten Sie, wenn Sie zwingend auf Ihren Führerschein aus beruflichen oder persönlichen Gründen angewiesen sind, also unbedingt Einspruch einlegen. Denn selbst, wenn die Messung ordnungsgemäß erfolgt sein sollte, kann man gegen das Fahrverbot vorgehen.
4) Abstandsverstoß mit mehr als 130 Km/h
Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180,00 € | 1 | Nein |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240,00 € | 2 | 1 Monat |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320,00 € | 2 | 2 Monate |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400,00 € | 2 | 3 Monate |
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß von 5/10 und 4/10 bei mehr als 130 Km/h in der Regel, weil Ihnen neben der Geldbuße auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht. Ein Fahrverbot droht für diese Verstöße allerdings nicht.
Ein Einspruch lohnt sich bei einem Abstandsverstoß von 3/10, 2/10 und 1/10 bei mehr als 130 Km/h definitiv, weil Ihnen neben der Geldbuße auch die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister und 1 bis 3 Monate Fahrverbot drohen.
Da 3/10 bis 1/10 Verstöße mit einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monate geahndet werden, sollten Sie, wenn Sie zwingend auf Ihren Führerschein aus beruflichen oder persönlichen Gründen angewiesen sind, also unbedingt Einspruch einlegen. Denn selbst, wenn die Messung ordnungsgemäß erfolgt sein sollte, kann man gegen das Fahrverbot vorgehen.
Wie viel Abstand muss ich bei wie viel Km/h einhalten?
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand ist leicht zu bestimmen. Er entspricht immer der Hälfte des Tachowertes sprich der gefahrenen Geschwindigkeit. Notwendig ist der Sicherheitsabstand, um den erforderlichen Bremsweg einhalten zu können. Dies dient vor allem der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Sofern der Fordermann nämlich abrupt bremst und der erforderliche Abstand nicht eingehalten wurde, kann es leicht zu Auffahrunfällen kommen.
Geschwindigkeit | Abstand |
30 Km/h | 15 Meter |
40 Km/h | 20 Meter |
50 Km/h | 25 Meter |
60 Km/h | 30 Meter |
70 Km/h | 35 Meter |
80 Km/h | 40 Meter |
100 Km/h | 50 Meter |
120 Km/h | 60 Meter |
130 Km/h | 65 Meter |
Schlusswort
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten haben, dann kontaktieren Sie mich (vorzugsweise per E-Mail unter Angabe einer Rückruftelefonnummer). Ich kann Ihren Fall prüfen, Akteneinsicht beantragen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und diesen anhand der Aktenlage und Ihren Angaben für Sie begründen.