Wie hoch ist das Bußgeld bei Handyverstößen?
Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Handy während der Fahrt mit dem PKW benutzt | 100,00 € | 1 | Nein |
Handy während der Fahrt benutzt mit dem PKW und andere gefährdet | 150,00 € | 2 | 1 Monat |
Handy während der Fahrt mit dem PKW benutzt und einen Sachschaden verursacht | 200,00 € | 2 | 1 Monat |
Handy während der Fahrt mit dem Fahrrad benutzt | 55,00 € | Nein | Nein |
Lohnt sich ein Einspruch?
Wenn Ihnen ein Handyverstoß droht, dass lohnt sich ein Einspruch in der Regel, weil Ihnen neben dem Bußgeld auch die Eintragungen eines Punktes im Fahreignungsregisters droht. Insbesondere, wenn der Verstoß nur durch Polizeibeamte beobachtet wurde, stehe die Chancen gut, dass der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann.
Wie darf ich im Auto mit dem Handy telefonieren?
Es ist grundsätzlich nicht verboten im Auto zu telefonieren, solange man eine Freisprechanlage oder ein Headset benutzt. Ein Anruf sollte immer über die Sprachsteuerung entgegengenommen werden. Wenn Sie selbst jemanden anrufen wollen, sollten Sie dies ebenfalls über die Sprachsteuerung machen.
Ein Handyverstoß liegt übrigens auch vor, wenn Sie das Handy mit der Hand bedienen, um einen Anruf abzulehnen. Daher sollte ihr Auto bzw. Ihr Handy grundsätzlich über eine Sprachsteuerung verfügen, wenn Sie beabsichtigen im Auto zu telefonieren.
Darf ich im Auto Textnachrichten beantworten?
Während der Fahrt oder bei angeschaltetem Motor ist das Schreiben von Textnachrichten ausdrücklich verboten. Ausgenommen ist die Beantwortung über die Sprachsteuerung. Lassen Sie sich also eingehende Nachrichten grundsätzlich vorlesen und diktieren Sie ihre Antwort und versenden diese über die Sprachsteuerung.
Darf ich mein Handy als Navigationsgerät benutzen?
Es ist grundsätzlich erlaubt sein Handy als Navigationsgerät zu benutzen. Wichtig ist, dass sich das Handy dabei die gesamte Zeit in der Halterung befindet. Auch sollte die Start und Zieleingabe nicht während der Fahrt eingegeben werden, sondern noch vor Fahrtantritt bzw. bevor der Motor angeschaltet wird. Sollten Sie während der Fahrt das Ziel ändern wollen, dann sollten Sie kurz parken und den Motor ausschalten.
Darf man mit abgeschalteten Motor auch ohne Freisprechanlage oder Headset telefonieren?
Ja, sobald der Motor abgeschaltet ist, darf man wieder frei über das Handy verfügen. Allerdings gilt der Motor nur als abgeschalteter, wenn er dies auch tatsächlich ist. Die automatische Abschaltung durch die “Stop and Go Funktion“ bei einem Kraftfahrzeug stellt keine Abschaltung des Motors dar, sodass Sie einen Handyverstoß begehen, wenn Sie beispielsweise an der roten Ampel stehen, der Motor sich aufgrund dieser Funktion abschaltet und Sie dann ihr Handy bedienen.
Die gilt übrigens auch, wenn Sie auf einem öffentlichen Parkplatz kurz anhalten, der Motor allerdings noch nicht abgeschaltet wurde. Haben Sie also vor kurz zu parken, um zu telefonieren oder eine Textnachricht zu beantworten, dann schalten Sie den Motor ihrers Fahrzeuges immer zunächst vollständig ab und starten diesen erst wieder, wenn Sie fertig sind und weiterfahren wollen.
Welche Methoden gibt es, um einen Handyverstoß festzustellen?
Handyverstöße können dadurch festgestellt werden, dass Polizeibeamte sich an einem Standort positionieren und eine allgemeine Verkehrsüberwachung durchführen. Der Verstoß wird dann durch die Beamten lediglich beobachtet. Ein Beweisbild existiert hingegen nicht.
Ebenso kann der Verstoß bei einer Geschwindigkeitsmessung festgestellt werden. In der Regel wird allerdings in diesem Fall nur der schwere der beiden Verstöße sanktioniert. Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die ein Bußgeld über 100,00 € vorsieht, wird daher in der Praxis meistens nur der Geschwindigkeitsverstoß geahndet.
Mittlerweile wird allerdings auch die Methode der Brückenfotografie eingesetzt. Dabei positionieren sich Polizeibeamte auf einer Brücke und fotografieren Fahrzeuge in denen sie Handyverstöße beobachten. Da sie dabei von oben fotografieren, kann genau gesehen werden, wo sich das Handy befindet und ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
Eine weitere Methode ist der Einsatz von sogenannten Monocams, die mittels KI Handyverstöße feststellen können. Diese Methode ist jedoch bisher noch nicht flächendeckend im Einsatz.
Wann liegt ein Halten des Handys vor?
Neues Urteil BayObLG hat entschieden, dass ein Halten des Handys auch vorliegt, wenn das Handy auf dem Oberschenkel liegt. Das Gericht sieht in der dafür erforderlichen Muskelspannung ebenfalls ein Halten.
Ich persönliche halte diese Ansicht für verfehlt und nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend. Das Gesetz sagt eindeutig, dass das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden darf, während man ein Fahrzeug führt. Um einen Gegenstand “aufzunehmen“ oder “zu halten“ muss man diesen grundsätzlich zunächst mit den Händen ergreifen. Legt man einen Gegenstand hingegen ab, dann kann man ihn schon vom Wortsinn her nicht mehr halten. Daher kann das Ablegen auf dem Oberschenkel meiner Meinung nach eindeutig kein Halten darstellen.
Demgegenüber ist das Einklemmen zwischen Schulter und Kinn durchaus als Halten zu interpretieren, da der Gegenstand ja tatsächlich aktiv aufgenommen und von Schulter und Kinn gehalten wird.
Im Dezember letzten Jahres war ich mit einem Handyverstoß beim Amtsgericht, bei dem das Handy auf dem Sitz zwischen den Beinen lag und mutmaßlich ein Videotelefonat geführt wurde. Das Amtsgericht als auch ich als Verteidigung sahen darin kein unbefugtes Benutzen eines elektronischen Gerätes, da ein Halten definitiv nicht vorlag. Das Gericht betonte jedoch, dass es auch diese Handlung als gefährlich bewertet, da das Handy während der Fahrt herunterfallen könnte.
Um solche Fälle jedoch mit Bußgeldern und Punkten zu belegen, müsste das Gesetz überarbeitet werden. Der Gesetzgeber hat das Gesetz eindeutig formuliert, um konkrete Fälle zu erfassen, in denen davon auszugehen ist, dass die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers nicht dem Verkehr gilt, die Hände nicht am Lenkrand sind und dadurch eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
Schlusswort
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes erhalten haben, dann kontaktieren Sie mich (vorzugsweise per E-Mail unter Angabe einer Rückruftelefonnummer). Ich kann Ihren Fall prüfen, Akteneinsicht beantragen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und diesen anhand der Aktenlage und Ihren Angaben für Sie begründen.