Folgendes Szenario: Sie sind Züchter oder Tierhalter und das Veterinäramt steht vor der Tür und klingelt: Es soll eine unangekündigte Kontrolle der Haltungsbedingungen stattfinden. Als Expertin im Tierrecht kann ich Ihnen mitteilen, dass diese unangekündigten Kontrollen in fast allen Fällen anlassbezogen sind, d.h. es liegt meist eine Anzeige gegen Sie und Ihre Tierhaltung / Zucht vor oder es findet eine Nachkontrolle wegen einer früheren Anzeige statt. In diesem Artikel kläre ich Sie über das Ihnen jetzt zustehende Recht auf und warum Sie auf dieses Recht nicht verzichten sollten. Gerne können Sie mich auch für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 09181/4639217 anrufen oder eine E-Mail an [email protected] schreiben.