Was passiert, wenn der Geldautomat wenig oder gar kein Geld auswirft?

Nahezu jeder Bankkunde überprüft nach dem Abheben am Geldautomaten, ob der ausgezahlte Betrag mit dem angewiesenen Betrag übereinstimmt. Doch was geschieht, wenn eine Abweichung vorliegt und der Automat nicht den vollständigen Betrag bzw. gar keine Geldscheine ausgibt?

In einem solchen Fall stellt sich die zentrale Frage: Trägt die Bank die Verantwortung, oder obliegt es dem Kunden, den Erhalt der konkreten Summe darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen?

Was zunächst wie ein bloßes technisches Versehen erscheint, kann im Einzelfall erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Fall: Eine Buchung ohne Auszahlung

Das Amtsgericht Aachen hatte über folgenden typischen Fall zu entscheiden. Ein Bankkunde wollte an einem Geldautomaten 800 € abheben. Da das Guthaben nicht ausreichte, bot der Automat eine Teilzahlung von 600 € an. Der Kunde entschied sich jedoch, den Vorgang abzubrechen. Es wurde kein Geld entnommen – und dennoch wurde das Konto um genau diese 600 € belastet.
Die Bank berief sich auf einen "ordnungsgemäßen Ablauf". Der Kunde hingegen war überzeugt: Eine Auszahlung hat nicht stattgefunden.

Das Urteil des Amtsgerichts viel eindeutig aus: Die Bank trägt die Beweislast. Sie muss nachweisen, dass eine Auszahlung tatsächlich erfolgt ist – und dieser Nachweis gelang ihr nicht. Zwar legte sie technische Berichte vor, doch diese konnten nicht mit der nötigen Sicherheit belegen, dass die Auszahlung tatsächlich erfolgt war. Die Folge: Die Bank musste die 600 € an den Kunden zurückerstatten.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist ein starkes Signal an alle Bankkunden:
Sie sind nicht rechtlos, wenn Automaten versagen oder Kontobewegungen nicht nachvollziehbar sind. Banken können sich nicht hinter technischen Systemen verstecken, sondern müssen im Streitfall konkret und nachprüfbar darlegen, was geschehen ist.

Wir empfehlen:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.
  • Dokumentieren Sie ungewöhnliche Vorfälle sofort – auch mit Zeugen oder Fotos.
  • Und vor allem: Holen Sie sich rechtlichen Beistand, bevor Sie sich mit pauschalen Ausreden abspeisen lassen.

Sollten auch Sie eine belastende oder unerklärliche Kontobewegung festgestellt haben, raten wir Ihnen anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.  Unser Bankrechtsteam berät Sie hierzu umfassen.